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den erneuerten Anschluß der Grafschaft Hohnstein und des Amtes
Elbingerode an das Zoll-System der ersteren Staaten betreffend,
Uebereinkunft zwischen den Staaten des Zollvereins nebst Braunschweig
einerseits, und Hannover andererseits, wegen des Anschlusses des
südlichen Theiles des Amtes Fallersleben an den Zollverein,
D. Uebereinkunft zwischen Preußen einerseits, und Hannover und den
übrigen Staaten des Steuervereins andererseits, den erneuerten An-
schluß verschiedener Preußischer Gebietstheile an das Steuer-System
der letzteren Staaten betreffend, «
RuebeteinkunftzwischenPreußenunddenübrigenStaatendeSZolls
vereins nebst Braunschweig einerseits, und Hannover und den übri-
gen Staaten des Steuervereins andererseits, wegen Erleichterung des
gegenseitigen Verkehrs.
Weimar den 18. Januar 1842.
Großherzoglich Sächsisches Ministerium der
auswärtigen Ungelegenheiten.
C. W. Freiherr von Fritsch.
S
Vertra pgg
zwischen
Preupen — für sich und in Vertretung der übrigen Mitglieder des
oll-- und Handels-Vereins — und Braunschweig einerseits und
Hannover und Oldenburg andererseits,
betreffend
die steuerlichen Verhältnisse verschiedener Herzoglich BVrann.
schweigischer Landestheile. «
Nachdem Seine Herzogliche Durchlaucht, der Herzog von Braunschweig
und Luͤneburg, bei dem zu Ende dieses Jahres bevorstehenden Ablaufe der
Periode, für welche der mittelst der Verträge vom 1. Mai 1834 und 7. Mai
1836 zwischen Hannover, Oldenburg und Braunschweig bestehende Steuerverein
zundchst errichtet worden ist, Sich entschlossen haben, aus diesem Steuervereine
auszuscheiden und vermöge des zwischen Preußen für sich und in Vertretung
der übrigen Mitglieder des, kraft der Verträge vom 22. März, 30. März und
11. Mai 1833, 12. Mai und 10. Dezember 1835, 2. Januar 1836 und