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Vertrag
zwischen
Preußen — fuͤr sich und in Vertretung der saͤmmtlichen uͤbrigen
Mitglieder des Zoll= und Handels-Vereins — Hannover,
Oldenburg und Braunschweig,
betreffend
die Erneuerung des unter dem 1. November 1837 abgeschlossenen Vertrags
wegen ·
BeförderungdergesenfeitigeuVerkehr-verhältnisse.
Da der zwischen Preußen, Baiern, Sachsen, Württemberg, Baden, Kur-
hessen, dem Großherzogthume Hessen, den zu dem Thüringenschen Zoll= und
Handels-Vereine gehörigen Staaten, Nassau und der freien Stadt Frankfurt,
als den Mitgliedern des, kraft der Verträge vom 22. März, 30. März und
11. Mai 1833, 12. Mai und 10. Dezember 1835, 2. Januar 1836 und
8. Mai 1841 bestehenden Zoll= und Handels-Vereins, einerseits, und
Hannover, Oldenburg und Braunschweig, als den Mitgliedern des kraft der
Verträge vom 1. Mai 1834 und 7. Mai 1836 bestehenden Steuervereins,
andererseits, unter dem 1. November 1837 vorlaufig auf den Zeitraum von
vier Jahren abgeschlossene Vertrag wegen Beförderung der gegenseitigen Ver-
kehrsverhältnisse mit dem letzten Dezember d. J. außer Wirksamkeit critt,
die hohen kontrahirenden Theile aber denselben mit einigen Abänderungen und
Ergänzungen, besonders unter Berücksichtigung des mit dem 1. Januar 1842
erfolgenden Anschlusses des Herzogthumes Braunschweig an den Zoll= und
Handels-Verein, zu erneuern wünschen: so haben zum Zwecke der deßhalb zu
pflegenden Verhandlungen zu Bevollmächtigten ernannt:
Seine Majestät, der König von Preußen, für Sich und in Ver-
tretung der sämmtlichen übrigen Mitglieder des Zoll= und Handels-Ver-
eins, nämlich der Kronen Baiern, Sachsen und Württemberg, des Groß-
herzogthumes Baden, des Kurfürstenthumes Hessen, des Großherzogthumes
Hessen, der zum Thüringenschen Zoll= und Handels-Vereine gehörigen
Staaten — namentlich des Großherzogthumes Sachsen, der Herzogthümer
Sachsen Meiningen, Sachsen Altenburg und Sachsen Coburg und Gotha,
und der Fürstenthümer Schwarzburg Rudolstadt, Schwarzburg Sonders-
hausen, Reuß-Greitz, Reuß-Schleitz und Reuß-Lobenstein und Ebersdorf
— des Herzogthumes Nassau und der freien Stadt Frankfurt,
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