Full text: Regierungs-Blatt für das Großherzogthum Sachsen-Weimar-Eisenach auf das Jahr 1842. (26)

Kegierungs— Glatt 
Großherzogthu m 
Sachsen Weimar--Eisenach. 
Nummer 6. Weimar 12. Februar 1842. 
  
  
Bekaunutmachungen. 
I. Auf höchsten Befehl Sr. Königlichen Hoheit, des Großherzogs, wird das 
nachstehende Expropriations-Gesetz, wie dasselbe der mit dem Landtage ge- 
troffenen Verabschiedung gemäß abgefaßt und vollzogen worden ist, andurch 
zur öffentlichen Kenntniß gebracht. 
Weimar den 4. Februar 1842. 
Großherzoglich Söächüsche Landesregierung. 
von Müller. 
Carl Friedrich, 
von Gottes Gnaden Großherzog von Sachsen Weimar-= 
Eisenach, Landgraf in Thuringen, Markgraf zu Meißen, 
gefürsteter Graf zu Henneberg, Herr zu Blankenhayn, 
Neustadt und Tamgenbürg 
20.h 2c. 
Um die Anlegung von Eisenbahnen zu allgemeinem Nutzen in Unserem 
Großherzogthume möglich zu machen und zu befördern, haben Wir beschlossen, 
über die Verpflichtung zur Abtretung von Grundstücken und zur Aufgabe damit 
zusammenhängender Rechte, wodurch eine solche Anlegung bedingt seyn kann, 
folgendes Gesetz zu erlassen: 
10
	        
Waiting...

Note to user

Dear user,

In response to current developments in the web technology used by the Goobi viewer, the software no longer supports your browser.

Please use one of the following browsers to display this page correctly.

Thank you.