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Art. 12.
Es bleibt der Auskauf der in der Kompensation nicht begriffenen Domanial-Revenüen
besonderen Verhandlungen vorbehalten.
Art. 13.
Sachsen-Weimar-Eisenach erkennt die Berechtigung des Herzoglichen Hauses Sach-
sen-Meiningen zu den Erbzinsen von dem sogenannten Hersfelder Gütchen in Salzungen,
auf den Grund der von Kurhessen im Jahre 1841 erfolgten Abtretung an, und entläßt
die Besitzer dieses Gütchens des Versprechens zur Bezahlung der fraglichen Erbzinsen.
Art. 14.
Der Austausch der wechselseitigen Steuern geschieht in der Weise, daß zehn Steuer-
Termine mit fünf und zwanzig zu Kapital erhoben werden und dieses Kapital sodann,
soweit sich dasselbe nicht gegenseitig kompersirt, von der pflichtigen Staatsregierung
längstens bis zum 1. Januar 1844 baar und ohne Zurechnung ausgezahlt wird.
Sachsen-Meiningen behält sich indessen noch zur Zeit die Steuern über mehre, in
der Meffertsecke bei Unterrhon belegene Grundstücke, nach Maßgabe des unterm 15. d.
M. abgeschlossenen Grenz-Rezesses Art. 21, vor.
Art. 15.
Einzelne Grundstücke, welche von dem Großherzoglich Weimarischen oder Meiningen-
schen Gebiete ganz umschlossen, jedoch der Meiningenschen oder der Weimarischen Hoheit
unterworfen sind, werden edenfalls nach Maßgabe dieses Vertrags mit allen Hoheits-,
Domanial-, niederen Lehn-, Zins= und Jurisdiktions-Gerechtsamen gegen einander ausgerauscht.
In Folge dessen wird, außer der im Grenz-Rezeß vom 15. November Art. 7 er-
wähnten Schneidemühle im Schwarzbacher Grunde, von Sachsen-Weimar-Eisenach an
Sachsen-Meiningen mit allen hoheitlichen Rechten, doch unter Vorbehalt der Austauschung
bezüglich Vergütung der Steuern und Domanial-Gefälle abgetreten:
der Trudelteich, ungefähr 4 Acker haltend,
der Schambachteich, ungefähr 11 Acker,
das Woaidgüthlein bei Hümpfershausen, ungefähr 25 Acker Land und 2 Acker Wiesen,
die an die Gemeinde Eckardts bereits veräußerten Stücke Hael, 35 Acker mehr
oder weniger haltend, endlich
die Forstwiese in der Eckardiser Flur, 12 Acker enthaltend.
Dagegen tritt Sachsen-Meiningen an Sachsen-Weimar-Eisenach auf gleiche Weise ab:
die nach der neuesten Berichtigung der Grenzen des Kaltealengsfelder Reviers
mitten im Großherzoglschen Gebiete liegende
Salzhansen Wiese von ungefähr 12 Acker,
die Lochwiese von etwa 11 Acker,
die Langewiese von etwa 4 Acker,
die Wiese am kalten Born, etwa 4 Acker,