Full text: Regierungs-Blatt für das Großherzogthum Sachsen-Weimar-Eisenach auf das Jahr 1843. (27)

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stellung 
zustehenden gangbaren unstreitigen Geld-, Frucht= und sonstigen Zinsen. 
zinsen mit Angabe des Maaßes. Gegenreichnisse. 
Gänse. Hähne. Hühner.] Eier. 
Korn. Gerste. Hafer. Gegen- 
ind Anschlag. 
Mltt. s Des. Brti. sMitr. Ms. Vrti. Mitr. Ms. vBVrtl. stände. 
1 
C. Zusammenu stellung 
der dem Großzherzogthume Sachsen-Weimar-Eisenach im Herzogthum Meiningen (Herzogthum Meiningen im 
Großherzogthume Sachsen-Weimar-Eisenach) zuständigen niederen oder Zinslehnberechtigungen mit Handlohnver- 
bindlichkei 
t unter 
usschluß der Kanzleilehne. 
  
I 
Behoͤrde, von welcher 
die Beleihung bezuͤglich 
die Bestaͤtigung der 
Veraͤußerungsvertraͤge 
erfolgte. 
Bezeichnung der Orte 
bezüglich Flurmarkun- 
gen, in welchen die lehn- 
gelderpflichtigen 
Grunostücke gelegen 
sind. 
zungefähre Angabe des 
Flächengehalts. 
Angabe, ob blos in Veräu= 
Hcrungs= oder auch in allen 
oder einigen Erbfällen 
Handlohn Ju geben, und 
wie es in Tauschfällen ge- 
halten wird, und sonstige 
Bemerkungen. 
Angabe 
der 
Prozente. 
  
  
  
  
 
	        
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