Full text: Regierungs-Blatt für das Großherzogthum Sachsen-Weimar-Eisenach auf das Jahr 1843. (27)

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Der Studiosus 
hat auf der Universität 
  
im 
folgende Vorlesungen gehört: 
— — 
Zeugniß des Docenten 
uͤber den 
uͤber die 
  
Halbjahre 18 
Anmerkungen, 
  
  
  
  
  
  
a) sehr unterbrochenen ) ganz unterlassene Eigenhan- besonders auch uͤber 
Name Name bh) wenig unterbrochenen r ungenugende dige die wah 
# e) genügende „„die wahrgenomme= 
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» esueh e) ausgezeichnete des nen Erfolge 
Kollegiums.] Docenten. der Theilnehme an den mit der akademischen 
Vorlesung. den Vorlesungen ver- Docenten , 
bundenen praktischen Studien. 
Uebungen. 
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Zeugniß 
auf das 
Verbindungswesen. 
des akademischen Senats über das sittliche und gesetzliche Verhalten mit Bezug
	        
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