Full text: Regierungs-Blatt für das Großherzogthum Sachsen-Weimar-Eisenach auf das Jahr 1843. (27)

Kegierungs-— Glatt 
Großherzogthu m 
Sachsen Weimar-Eisenach. 
  
Nummer 2. Weimar. 8. März 1843. 
  
Ministerial-Bekanntmachung. 
Zu dem Vereinszoll-Tarife für die Jahre 1843, 1844 und 1845 ist, 
in Gemäßheit des §. 14 des Zollgesehes vom 1. Mai 1838, ein neues amt- 
liches Waarenverzcichniß, gleichlautend für alle Vereinsstaaten, zusammengestellt 
und den betheiligten Steuerbehörven, um sich nach vemselben bei Anwendung 
der Tarif-Satze auf die einzelnen Waarengattungen zu achten, zugefertigt worden. 
Es wird dieses mit dem Bemerken zur öffentlichen Kenntniß gebracht, 
daß von dem Großherzoglichen Landschafts-Kollegium bestimmt werden wird, 
wo und zu welchem Preise dieses Waarenverzeichniß von den Gewerbetreiben-= 
den bezogen werden kann. 
Weimar den 17. Februar 1843. 
Großherzoglich Sächssches Staats-Ministerium, 
Departement der Finanzen. 
Freiherr von Gersdorff. 
Bekauutmachungen. 
I. Nachdem neuerdings Zweifel darüber entstanden sind, wie die Be 
stimmungen in §. 150 unter 1 des Sportelgesetzes vom 1. Dezember 1810 
auf gewisse einzelne Falle anzuwenden sind, so haben wir zur Nachachtung der 
2
	        
Waiting...

Note to user

Dear user,

In response to current developments in the web technology used by the Goobi viewer, the software no longer supports your browser.

Please use one of the following browsers to display this page correctly.

Thank you.