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IV. Durch höchsten Beschluß Sr. Königlichen Hoheit, des Großherzogs,
ist das so genannte Pfarrlehngericht zu Frienicz aufgehoben und dessen zeithe-
rige Juriödiktions-Befugniß dem in gedachtem Orte bestehenden Gräflich Hohen-
tbalschen Gesammtgerichte übertragen worden.
Weimar den 25. Februar 1813.
Großherzoglich Sächßsche Landesregierung.
von Müller.
V. Zur Berichtigung des dem Nachtrage vom 12. Dezember 1840 zur
Postordnung vom 26. November 1819 angehängten Briefporto-Tarifs zwischen
den Großherzoglich Süächsischen und den ausländischen Fürstlich Thurn und
Tarisschen Posten wird hierdurch bekannt gemacht, daß die Tare des ein-
fachen Briefs
zwischen Auma und Eisenberg von 11 Sgr. auf 1 Sgr.
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* Dermbach 2 3 - 3 2 2- 3 —
rlvI Geisa 0 = 31 = * 3 "
* Jena 2 = 1# --J - — t
-Kranichfeld - 13 13
- Triptis 2 2 - 11 l * 1 -
herabgesetzt worden ist.
Weimar den 27. Februar 1843.
Großherzoglich Sächfische Ober-Postinspektion.
von Motz.
VI. Nachdem der gesammte Postverkehr auf der Weimar-Altenburgschen
Route die Straße über Klosterlausnitz verlassen und zwischen Jena und Gera
die neugebaute Straße über Bürgel und Eisenberg eingeschlagen hat, tritt mit
dem 1. k. M. März in Stadt-Bürgel eine Post-Expedition in das Le-
ben, deren Verwaltung mit höchster Genchmigung Sr. Königlichen Hoheit,
des Großherzogs, vorerst provisorisch dem Chausseegelder-Einnehmer Christian
Wilhelm Schwabe übertragen worden ist.
Zur Nachricht und Nachachtung wird dieses hierdurch offentlich bekannt
gemacht.
Weimar den 27. Februar 1843.
Großherzoglich Sschsische Ober-Postinspektion.
von Motz.