Full text: Regierungs-Blatt für das Großherzogthum Sachsen-Weimar-Eisenach auf das Jahr 1843. (27)

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IV. Durch höchsten Beschluß Sr. Königlichen Hoheit, des Großherzogs, 
ist das so genannte Pfarrlehngericht zu Frienicz aufgehoben und dessen zeithe- 
rige Juriödiktions-Befugniß dem in gedachtem Orte bestehenden Gräflich Hohen- 
tbalschen Gesammtgerichte übertragen worden. 
Weimar den 25. Februar 1813. 
Großherzoglich Sächßsche Landesregierung. 
von Müller. 
V. Zur Berichtigung des dem Nachtrage vom 12. Dezember 1840 zur 
Postordnung vom 26. November 1819 angehängten Briefporto-Tarifs zwischen 
den Großherzoglich Süächsischen und den ausländischen Fürstlich Thurn und 
Tarisschen Posten wird hierdurch bekannt gemacht, daß die Tare des ein- 
fachen Briefs 
zwischen Auma und Eisenberg von 11 Sgr. auf 1 Sgr. 
· Berka#a(W. und- " O 
* Dermbach 2 3 - 3 2 2- 3 — 
rlvI Geisa 0 = 31 = * 3 " 
* Jena 2 = 1# --J - — t 
-Kranichfeld - 13 13 
- Triptis 2 2 - 11 l * 1 - 
herabgesetzt worden ist. 
Weimar den 27. Februar 1843. 
Großherzoglich Sächfische Ober-Postinspektion. 
von Motz. 
VI. Nachdem der gesammte Postverkehr auf der Weimar-Altenburgschen 
Route die Straße über Klosterlausnitz verlassen und zwischen Jena und Gera 
die neugebaute Straße über Bürgel und Eisenberg eingeschlagen hat, tritt mit 
dem 1. k. M. März in Stadt-Bürgel eine Post-Expedition in das Le- 
ben, deren Verwaltung mit höchster Genchmigung Sr. Königlichen Hoheit, 
des Großherzogs, vorerst provisorisch dem Chausseegelder-Einnehmer Christian 
Wilhelm Schwabe übertragen worden ist. 
Zur Nachricht und Nachachtung wird dieses hierdurch offentlich bekannt 
gemacht. 
Weimar den 27. Februar 1843. 
Großherzoglich Sschsische Ober-Postinspektion. 
von Motz.
	        
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