Seite des Nr. der
Vnunhalt. Regierungs-Bekannt=
Blattes. machung.
R.
Runkelrüben-Zucker. Der dafuͤr zu entrichtende Steuersat .76 a. E. —
S.
Sachsen — Koͤnigreich — Porto-Taxen fuͤr die Korrespondenzen
und Fahrpost-Sendungen nach demselben und aue demselben . 1—8. —
Scheerenschleifer-Gewerbe. Dessen Betreibung ist außer den
freien Jahrmärkten nur Personen mit Konzessions-Scheinen 946 ge-
staltttonnnananan.. 176. l.
Sparkasse-Fonds, deren Verwalter. Unter diesen sind nur die
besoldeten verpflichteten Beamten der Sparkassen zu verstehen 176. II.
Sportelgesetz vom 1. Dezember 1840. E.läuterungen über die
Bestimmungen einiger Paragraphen desselben:
a) im Betreff der Abschreibegebühren und Zuschreibegebühren bei Ver-
außerung, Theilung und Uebernahme von Grundslücken, sowie
bei dem Haften eines Zinses auf letzteren . . ... 9. l.
b) hinsichtlich der Zeugengebühten .. 106.— II.
c) in Ansehung der Beibringung und Aclieferung gerichtlich erkannter
Geldstrafen, der gesetzlichen Denunziationé-Gebühren und der Un-
beibringlichkeit der Koten 172. IV.
Staats-Ministerium. Verordnung vom 5. September wegen
einiger Veränderungen in den Departementö deöselben 77—79. —
Stadtbutgel.ErrichtungeinerPosi-Expcditiondaselbst...... 12. VI.
Steuern. Rezeß zwischen dem Großherzogthume und dem Herzog-
thume Sachsen-Meiningen vom 21. November 1842 im Betreff 1
gegenseitiger Ueberweisung der Steurnn . . .... . . . .. 94—101. —
Strafrechtspflege. Uebereinkunft mit Kurhessen über mehre Ge-
genstände derselben . . . .. 108—110. III.
Studirende auf der Gesammt-Akademie Jena: «
ic)dritterNachtragzuombishcskigenGesishenfürdieselben 36. 1
b) neue Geseße für dieselben vom 17. Novemben 111—157. —
u.
Untersuchungssachen. Kostenerstattung in denselben. Erlaͤute-
rung der diesfalls mit dem Herzogthume Sachsen-Altenburg beste
henden Konventtion .... ... ... ... 1556. —
Urtheilsgebuhren. Authentische Interprekation des §. 16 der piovi.
sorischen Ooer:-Appellationsgerichts-Ordnung vom 8. Oktober 1816, im
Betreff der Bezahlung der Verschickungskosten und der Urtheilsgebuͤhren
107. l.
bei Versendung der Akten an ein auswärtiges Spruch-Kollegium .
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