Full text: Regierungs-Blatt für das Großherzogthum Sachsen-Weimar-Eisenach auf das Jahr 1843. (27)

  
Seite des Nr. der 
Vnunhalt. Regierungs-Bekannt= 
Blattes. machung. 
R. 
Runkelrüben-Zucker. Der dafuͤr zu entrichtende Steuersat .76 a. E. — 
S. 
Sachsen — Koͤnigreich — Porto-Taxen fuͤr die Korrespondenzen 
und Fahrpost-Sendungen nach demselben und aue demselben . 1—8. — 
Scheerenschleifer-Gewerbe. Dessen Betreibung ist außer den 
freien Jahrmärkten nur Personen mit Konzessions-Scheinen 946 ge- 
staltttonnnananan.. 176. l. 
Sparkasse-Fonds, deren Verwalter. Unter diesen sind nur die 
besoldeten verpflichteten Beamten der Sparkassen zu verstehen 176. II. 
Sportelgesetz vom 1. Dezember 1840. E.läuterungen über die 
Bestimmungen einiger Paragraphen desselben: 
a) im Betreff der Abschreibegebühren und Zuschreibegebühren bei Ver- 
außerung, Theilung und Uebernahme von Grundslücken, sowie 
bei dem Haften eines Zinses auf letzteren . . ... 9. l. 
b) hinsichtlich der Zeugengebühten .. 106.— II. 
c) in Ansehung der Beibringung und Aclieferung gerichtlich erkannter 
Geldstrafen, der gesetzlichen Denunziationé-Gebühren und der Un- 
beibringlichkeit der Koten 172. IV. 
Staats-Ministerium. Verordnung vom 5. September wegen 
einiger Veränderungen in den Departementö deöselben 77—79. — 
Stadtbutgel.ErrichtungeinerPosi-Expcditiondaselbst...... 12. VI. 
Steuern. Rezeß zwischen dem Großherzogthume und dem Herzog- 
thume Sachsen-Meiningen vom 21. November 1842 im Betreff 1 
gegenseitiger Ueberweisung der Steurnn . . .... . . . .. 94—101. — 
Strafrechtspflege. Uebereinkunft mit Kurhessen über mehre Ge- 
genstände derselben . . . .. 108—110. III. 
Studirende auf der Gesammt-Akademie Jena: « 
ic)dritterNachtragzuombishcskigenGesishenfürdieselben 36. 1 
b) neue Geseße für dieselben vom 17. Novemben 111—157. — 
u. 
Untersuchungssachen. Kostenerstattung in denselben. Erlaͤute- 
rung der diesfalls mit dem Herzogthume Sachsen-Altenburg beste 
henden Konventtion .... ... ... ... 1556. — 
Urtheilsgebuhren. Authentische Interprekation des §. 16 der piovi. 
sorischen Ooer:-Appellationsgerichts-Ordnung vom 8. Oktober 1816, im 
Betreff der Bezahlung der Verschickungskosten und der Urtheilsgebuͤhren 
107. l. 
bei Versendung der Akten an ein auswärtiges Spruch-Kollegium . 
2 
  
  
 
	        
Waiting...

Note to user

Dear user,

In response to current developments in the web technology used by the Goobi viewer, the software no longer supports your browser.

Please use one of the following browsers to display this page correctly.

Thank you.