Full text: Regierungs-Blatt für das Großherzogthum Sachsen-Weimar-Eisenach auf das Jahr 1843. (27)

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Jeder Grenzpunkt muß als Standpunkt benutzt werden und es ist daher der Ge— 
brauch der Magnetnadel Behufs der Ueberspringung der Grenzpunkte nicht gestattet. Da 
die Winkel der Grenzlinien unter einander nach Graden und Minuten in das Ver- 
messungs-Register A. eingetragen werden müssen, so hat dazu der Geometer, wenn die 
Aufnahme der Winkel mit dem Meßtische besorgt wird, sich eines siebenzölligen Trans- 
porteurs mit Nonius zu bedienen, worauf die Theilung bis auf einzelne Minuten geht. 
Da bei der Prüfung der Winkelmessung Differenzen von höchstens vier Minuten passi- 
ren können, so ist beim Gebrauche des Meßtisches deßhalb und dann wegen genauer 
Verbindung der Meßtischblätter unter sich zur Herstellung der Sektions-Reinkarten, auf 
hinreichend langes Durchziehen der Visir-Strahlen zu sehen und die Winkelablesung noch 
vor der Abscheidung des Papierblattes zu besorgen. Die lang durchzogenen Visir-Strah- 
len der Konzept-Karten sind so haltbar auszuführen, daß solche auch bei der nachmali- 
gen Winkel-Revtsion mit Zuverlässigkeit benußt werden können. 
Auf die Breite von sechs Ruthen F#eialämincth auf jeder Seite der Grenzlinie, 
werden alle Details speziell ausgenommen, welche zur Orientirung irgend nützlich werden 
können. Dahin gehören die anliegenden Grundbesißzungen mit ihren aufstoßenden Gren- 
zen und Vermarkungszeichen, mit Angabe der Benutzungsart, Wege, Raine, Gewässer, 
Quellen, trockene Gräben, Brücken, aufstoßende Flurgrenzen, welche letztere in einer Länge 
von wenigstens dreißig Ruthen Rheinländisch mit ihren Markzeichen ausgenommen und kar- 
tirt werden müssen. Außerdem werden alle sonst noch vorbommende, bemerkungswerthe, 
feste Hunkte, wenn solche auch außerhalb der oben bestimmten Breite der Detail-Auf- 
nahme liegen, mittelst sorgfältigen und hinreichend kontrolirten Einschneidens bestimmt. 
Wo sich irgend Gelegenheit findet, werden auch feste Thürme und sonst in die Augen 
sallende Orientirungs-Punkte geschnitten und dabei die Aufnahme besonders derjenigen 
festen Punkte beachtet, an welche hier und da Grenzpunkte angemessen worden sind. 
Da wo die Mittellinie, oder das Ufer eines Baches die Grenze bildet, wird die 
wahre Lage der Grenzlinie gehörig festgestellt, die Hülfslinien und die Winkel werden 
mit gleicher Genauigkeit, wie bei Grenzlinien selbst, bestimmt. Vor der Messung der 
Hülfslinien (Abscissen und Ordinaten) werden die Punkte der gekrümmten Grenzlinien 
unterschieden, welche mittelst der Ordinaten-Messung bestimmt werden müssen. Die Ver- 
bindungspunkte der Abscissen und Ordinaten werden mit Hülfe eines genauen Winkel- 
spiegels aufgesucht, mit Pfählen bezeichnet und dann erst die Abscissen und Ordinaten- 
Messungen so ausgeführt, daß das Maß der bezüglichen korrespondirenden Linien in die 
Karte eingetragen werden kann. Die Ordinaten werden, wenn ein Ufer die Grenze bil- 
det, von der Abseisse ab, stets genau bis an den Wasserspiegel gemessen, in sofern der Was- 
serstand die gewöhnlichen Ufer benezt und der Stand des Wasserspiegels, so oft sich Gelegen- 
heit zur Vergleichung mit anderen festen Punkten sfindet, in Beziehung auf diese gemessen; das 
Verzeichniß dieser Angaben wird tabellarisch geordnet, auf den bezüglichen Karten eingetragen. 
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g. 
In den Fällen, wo die wahre Grenze mittelst der Abscissen und Ordinaten- Messung 
bestimmt werden muß, erstreckt sich die Detail= Aufnahme über die ganze Fläche zwischen
	        
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