Metadata : Medizinal-Statistische Mittheilungen aus dem Kaiserlichen Gesundheitsamte. Fünfter Band. (5)

 

Deutsches  Kolonialblatt

KAmtsblatt  für  die  Schutzgebiete  in  Afrika  und  in  der  Südsee

Herausgegeben  im  Reichs-Kolonialamt.

 

 

26.  Jahrgang.  Berlin,  den  1.  Juni  1915.  llummer  10/11.

Diese  Zeitschrift  erscheint  in  der  Regel  am  1.  und  15.  jedes  Monats.  Derselben  werden  als  Beibefte  beigefügt  die  mindestens  einmal
bierteljäbrlich  erscheinenden:  „Mitteilungen  aus  den  deutschen  Schutzgebieten“.  erausgeben  von  Dr.  Marquardsen.  Der
dierteljährliche  Abonnementspreis  für  das  Kolonialblau  mit  den  Beiheften  beträgt  beim  Bezuge  duich  die  Vost  und  die  Buchhandlungen
  4K  4.—,  direkt  unter  Streifband  durch  die  Verlagsbuchhandiung:  a)  4&  5,—  für  Deutschland  einschl.  der  deutschen
Schusgebiete  und  Osterreich-  Ungarns,  d)  &F  6.—  für  die  Länder  des  Weltpostvereins.  —  Einsendungen  und  Anfragen  find  an  die
Köntgliche  Hofbuchbandlung  von  Ernst  Slegfried  Mittler  und  Sobn,  Berlin  8W68,  Kochstraße  68—71,  zu  richten.

 

 

 

 

Inhalt:  Amtlicher  Teil:  Versonalien  S.  221.

Nichtamtlicher  Teil:  Der  Krieg  in  den  deutschen  Schutzgebieten  (vierte  Mitteilung)  S.  223.
Deutsch-Neuguinca:  Rückkehr  von  deutschen  Beamten  mit  Angehörigen  aus  Neuguinca  S.  2522.
Togo:  Die  Verkehrsanlagen  von  Togo  im  Rechnungsjahr  1913  S.  253.
Aus  fremden  Rolonien  und  Produktionsgebieten:  Die  Schiffahrt  auf  dem  oberen  Kongo  und  seinen

Nebenflußsn  S.  256.  —  Ernte  agyptischer  Baumwolle  in  Arizona  S.  265.  —  Die  wirtschaftliche  Lage  in  Portugiesisch=Ostafrika
  und  Britisch-Südafrika  S.  265.  —  Anwerbung  und  Verschiffung  von  Arbeitern  aus  Liberia  nach  Fernando
Noo  S.  265.  —  Südafrikanische  Union  S  265.

Neue  Literatur  (VI.)  S.  265.

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Dersonalien.

Seine  Majestät  der  Kaiser  haben  Allergnädigst  geruht,  den  bisherigen  Gouverneur
von  Neuguinea  Dr.  Albert  HDahl  zum  Wirklichen  Geheimen  Oberregierungsrat  und  vortragenden
Rat  im  Reichs-Kolonialamt  zu  ernennen.

 

Seine  Majestät  der  Kaiser  haben  Allergnädigst  geruht,  dem  Regierungsarzt  bei  dem
Kaiserlichen  Gouvernement  von  Deutsch-Neuguinea  Professor  Dr.  Ludwig  Külz  den  Charakter  als
Medizinalrat  und  dem  Geheimen  erpedierenden  Sekretär  und  Kalkulator  im  Reichs-Kolonialamt
Paul  Musehold  den  Charakter  als  Rechnungsrat  zu  verleihen.

Seine  Majestät  der  Kaiser  und  König  haben  Allergnädigst  geruht,  dem  bisherigen
Landmesser  beim  Gouvernement  von  Samoa  Adolf  Haidlen  den  Roten  Adler-Orden  4.  Klasse  und
dem  bisherigen  Zollamtsassistenten  2.  Klasse  beim  Gouvernement  von  Deutsch-Südwestafrika  Eduard
Kübart  das  Königlich  Preußische  Verdienstkreuz  in  Gold  zu  verleihen.

Kaiserliche  Schutzgtruppen.
A.  K.  O.  vom  4.  Mai  1915.

Schutztruppe  für  Kamerun.

Das  Eiserne  Kreuz  2.  Klasse  ist  verliehen  worden:  den  Hauptleuten  Dickmann,  v.  Engelbrechten
  und  Henner,  dem  Oberleutnant  Hoppe,  dem  Leutnant  zur  See  der  Res.  Gen,  den
Leutnants  der  Res.  Koch,  Ried  und  Bretthauer,  dem  Leutnant  der  Landwehr  Mühling,  dem
Oberstabsarzt  Professor  Dr.  Kleine,  Feldwebelleutnant  Seifert,  Feldwebel  Schmidtke,  Sanitätsfeldwebel
  Bücherl,  Vizefeldwebel  Haase,  Vizefeldwebel  der  Landwehr  Achenbach,  Vizewachtmeister
der  Landwehr  Rohr,  den  Sergeanten  Mankowski,  Schulz  (Gustav)  und  Herzberg,  den  Sergeanten
der  Landwehr  Reinstadler,  Lehmann  und  Pape,  dem  Unteroffizier  der  Landwehr  Steiner,
dem  Reservisten  Krieger,  dem  Landsturmmann  Lampert  und  dem  Lazarettinspektor  Stäck.