Uegierungs- Glatt
für das
Großherzogthum
Sachsen-Weimar-Eisenach.
Nummer 11. Weimar. 27. September 1845.
Bekanutmachung.
Auf höchsten Befehl Sr. Königlichen Hoheit, des Großherzogs, wird
das nachstehende, von Höchstdemselben gnädigst genehmigte und vollzogene Sta-
tut, die Fortbildungsschule für Handwerkerlehrlinge und die Pen-
sions-Anstalt für die an der Fortbildungsschule hier arbeitenden Bür-
gerschullehrer betreffend, andurch öffentlich bekannt gemacht.
Weimar am 23. September 1845.
Großbherzoglich Süächsische Landesregierung.
von Müller.
Wir Carl Friedrich,
von Gottes Gnaden Großherzog von Sachsen-Weimar-
Eisenach, Landgraf in Thüringen, Markgraf zu Meißen,
gefürsteter Graf zu Henneberg, Herr zu Blankenhayn,
Neustadt und Tautenburg
2c. 2c.
Die in richtiger Würdigung der Zeitbedürfnisse von dem Stadtrathe zu
Weimar vor einer Reihe von Jahren gegründete Fortbildungsschule für Hand-
werkslehrlinge hat durch den uneigennützigen Eifer der bei den Bürgerschulen
der Stadt angestellten Lehrer bisher gedeihlich fortbestanden. Um nun einer
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