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treffend, nachstehend bekannt gemacht wird, vom 1. Januar 1846 ab, unter gleichzeitiger
Aufhebung des gegenwärtigen am 27. Oktober 1842 erlassenen Vereins-Zolltarifs, in dem
ganzen Umfange des Großherzogthumes wie in den übrigen Staaten des Gesammt-Zoll-
vereins gesetzliche Gültigkeit haben soll.
Urkundlich haben Wir dieses Patent höchsteigenhändig vollzogen, es mit Unserem Groß-
herzoglichen Staatsinsiegel bedrucken und solches zu Jedermanns Nachachtung öffentlich be-
kannt machen lassen.
So geschehen und gegeben Weimar am 28. Oktober 1845.
G Carl Friedrich.
Freih. v. Gersdorff. Schweitzer. C. Thon. v. Wegner.
Patent,
den Vereins-Zolltarif fuͤr die Jahre
1846, 1847 und 1848 betreffend.