Su hal t.
Seite des
Regierungs=
Blattes.
Nr. der
Bekannt-
machung.
D) die Vorschußkasse für unbemittelte Gewerbetreibende als milde Stiftung
a) die Verwaltung und Verwendung des Schleus inger Stipendiums
auf dem Gymnasium .... ..... ..
Den-Mund—so genannte —dekBau1nIt solcher soll vom 1.
Januar 1848 an als Massiv-Bau gelten
Wissenschaft. Werke derselben. Siehe Nachdruck.
Witwen und Waisen der Lehrer an den Schullehrer = Seminaren
zu Weimar und zu Eisenach, deren Pensionirung. Nachtrag vom 30.
Juni 1846 zu dem Gesetze vom 6. April 1822.
B.
Zollverfassungs-AWugelegenheiten:
1) Vertrag zwischen Preußen, Braunschweig und den übrigen Staa-
ten des Zollvereines einerseits und Hannover und den übrigen
Staaten des Steuervereines andererseits, wegen Beförderung
der gegenseitigen Verkehrsverhäáltnisse, vom 16. Ok-
tober 1845 ————□—————□—□—□——□———□—□—□—..CECECEEEEEC ———————
2) Uebereinkunft zwischen denselben Staaten, wegen Unterdrückung
des Schleichhandels d. eoh.AHfHH.
3) Uebereinkunft zwischen den Staaten des Zollvereines einerseits und
Hannover andererseits, wegen des Anschlusses verschiedener
Theile des Königreiches Hannover an den Zollverein
d. 60 (44444. ..#"#"* EEILILIEIIEIIIIEEIIEIIIIIIIII
4) Uebereinkunft zwischen Hannover und Braunschweig, wegen der
Besteuerung innerer Erzeugnisse in den, dem Zollvereine
angeschlossenen Königl. Hannoverschen Gebietstheilen d. eod. d. 4
5) Uebereinkunft zwischen Hannover und den übrigen Staaten des
Sceuervereines einerseits und Braunschweig andererseits, wegen des
Anschlusses verschiedener Braunschweigscher „Gebiets-
theile an den Steuerverein d. ecoo. 410. ..
6) Uebereinkunft zwischen Hannover und Braunschwen „ die in den
Kommunion-Besitzungen zu erbebenden indirekten Ab-
gaben betr. d. eod. 4.4 ..“““ ... .. ....... . ..
7) Uebereinkunft zwischen Preußen, Braunschweig und den uͤbrigen
Staaten des Zollvereines einerseits und Hannover und den uͤbrigen
Staaten des Steuervereines andererseits, wegen Erleichterung
des gegenseitigen Verkehrs d. eod. d. mit 2 Anlagen..
130.
156-158.
131.
123.
9—15.
16—18.
18—24.
24—27.
27—40.
V.