Uegierungs Blatt
für das
Großherzogthu m
Sachsen-Weimar-Eisenach.
Nummer 1. Weimar. 3. Januar 1846.
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Ministerial-Bekauntmachung.
Nachdem von Sr. Koöniglichen Hoheit, dem Großherzoge, ein zwischen
Preußen, Braunschweig und den übrigen Staaten des Zollvereins einerseits und
Hannover und den übrigen Staaten des Steuervereins andererseits unter dem
16. Oktober d. J. abgeschlossener Staatsvertrag wegen Beförderung der ge-
genseitigen Verkehrsverhältnisse, mit seinen Beilagen, ratifizirt und die gegen-
seitigen Ratifikations-Urkunden ausgewechselt worden sind, wird dieser Vertrag
mit seinen Beilagen und mit einem Regulative über das Verfahren bei Ver-
sendungen inlandischer Erzeugnisse und Fabrikate aus dem Gebiete des Zoll-
vereins in das Gebiet des Steuervereins und umgekehrt zur Nachricht und be-
züglich zur Nachachtung bekannt gemacht.
Weimar am 23. Dezember 1845.
Großherzoglich Sächsisches Staats-Ministerium,
erstes Departement.
Freiherr von Gersdorff.
Ve r "st. rag
Preußen, Braunschweig und den tbron Staaten des Zollvereins einerseits,
Hannover und den übrigen Staaten des Steuervereins andererseits,
Befoͤrderung der gegenseitigen Verkehrs-Verhaltnisse.
Seine Majestät, der König von Preußen, für Sich und in Vertretung der
durch den Zollverein verbundenen Staaten,
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