Full text: Regierungs-Blatt für das Großherzogthum Sachsen-Weimar-Eisenach auf das Jahr 1846. (30)

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Artikel 1. 
Die Koͤniglich Baiersche Regierung verpflichtet sich zu der Herstellung 
einer Eisenbahn-Verbindung auf ihrem Gebiete von der Ludwigs-Süd-Nord- 
bahn in der Gegend bei Lichtenfels ausgehend, bis an die Grenze des Herzog- 
lich Sachsen-Coburg und Gothaischen Gebiets zum Anschlusse an diejenige 
Eisenbahn, welche nach Inhalt des zwischen Seiner Majestät, dem Könige von 
Preußen, Seiner Königlichen Hoheit, dem Kurprinzen und Mitregenten von 
Hessen, Seiner Königlichen Hoheit, dem Großherzoge zu Sachsen-Weimar- 
Eisenach und Seiner Hoheit, dem Herzoge zu Sachsen-Coburg und Gotha 
errichteten Vertrages vom 20. Dezember 1841 im Einverständnisse mit Seiner 
Hoheit dem Herzoge zu Sachsen-Meiningen auf der Linie von Carlshafen 
über Cassel, Meiningen, Hildburghausen und Coburg und von da in der 
Richtung nach Bamberg hin hergestellt werden soll. 
Die nähere Vereinigung hinsichtlich des Uebergangspunktes an der Grenze 
des Königlich Baierschen und des Herzoglich Sachsen-Coburgischen Gebietes 
bleibt besonderer Verabredung nach den Ergebnissen der technischen Untersuchung 
durch Bevollmächtigte der beiden Regierungen vorbehalten. 
Die Königlich Baiersche Regierung verbindet sich, den Bau dieser Bahn- 
strecke längstens bis zur Beendigung des Baues der Bahn von Carlshafen über 
Cassel, Meiningen, Hildburghausen und Coburg an die Baiersche Grenze ihrer- 
seits in Ausführung zu bringen. 
Artikel 2. 
Die Königlich Baiersche Regierung wird dafür Sorge tragen, daß das 
für die Baierschen Eisenbahnen überhaupt angenommene Maß der Spurweite 
von 4 Fuß 871 Zoll englischen Maßes im tichten der Schienen auch bei der 
Herstellung der vorgedachten Bahnstrecke zum Anschlusse an die nach demselben 
Maßverhältnisse der Schienengeleise einzurichtenden übrigen Theile der Bahn 
über Coburg bis Carlshafen beobachtet und überhaupt, soviel thunlich, auf 
Uebereinstimmung der Konstruktions-Verhältnisse für den Zweck einer Haupt- 
bahn der Bedacht genommen werde. 
Die Strecke der Bahn von Coburg bis zu dem Anschlußpunkte an die 
von Bamberg nach Hof führende Eisenbahn soll in Beziehung auf Grunderwerb 
und Kunstbauten für Doppelgeleise vorbereitet, vorerst aber nur die Herstellung 
eines Geleises bewirkt werden.
	        
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