Volltext : Regierungs-Blatt für das Großherzogthum Sachsen-Weimar-Eisenach auf das Jahr 1846. (30)

76

Landes-Direktion  und  Unserer  Immediat-Kommission  für  das  katholische  Kirchen=
  und  Schul-Wesen  bewogen,  folgendes  Provisorium  bis  auf  Widerruf
festzusetzen:

d.  1.

Es  wird  den  gedachten  Dissidenten,  dem  Vereine  derselben,  die  Ausübung
  ihres  Gottesdienstes  verstattet,  und  soll  ihnen  dazu  der  große  Saal  in
dem  Gebäude  der  hiesigen  Bürgerschule  —  unbeschadet  der  sonstigen  Bestimmung
  dieses  Saales  zu  kirchlichen  Zwecken  und  zu  Schulzwecken  —  eingerdumt
werden  dürfen.

1

Es  wird  denselben  weiter  verstattet,  alle  kirchliche  Handlungen  durch
Geistliche  ihres  Bekenntnisses  vornehmen  zu  lassen.  Geschieht  dieses,  wie  nach
den  Akten  in  der  Absicht  liegt,  durch  den  bei  dem  Dissidenten-Vereine  in
Erfurt  angestellten  D.  Bergmann,  so  soll  dazu,  mit  Rücksicht  auf  jene  Anstellung
  und  die  zu  den  Akten  gekommenen  Zeugnisse,  Unsere  Erlaubniß  ohne
vorgängige  weitere  Prüfung  ertheilt  seynn.  Aber  die  Wahl  eines  andern
Geistlichen  des  Auslandes  oder  die  Anstellung  eines  eigenen  Geistlichen  hier
würde  immer  wieder  die  besondere  Erlaubniß,  bezüglich  die  Bestätigung  von
Seiten  des  Sctaates  voraussetzen  und  würde  an  dieselben  Bedingungen  geknüpft
  werden,  welchen  in  Hinsicht  auf  die  Befähigung  zu  einem  Lehrer=  und
Seelsorger-Amte  in  dem  Großherzogthume  die  Geistlichen  bei  den  protestantischen
  Kirchen  unterworfen  sind.

g.  8.

Das  Recht  der  weltlichen  Oberaufsicht,  die  Polizei-Gewalt,  überhaupt
das  Jus  circu  sacra  auf  Seiten  des  Staates  mit  allen  seinen  Ausflüssen  wird
auch  bei  dieser  Gelegenheit  und  in  der  hier  gegebenen  Beziehung  vorbehalten,
  wie  es  in  dem  Gesetze  über  die  Verhaltnisse  der  katholischen  Kirchen
und  Schulen  vom  7.  Oktober  18283  und  in  dessen  Eingange  vorbehalten
worden  ist.

Die  Ausübung  und  Wahrung  desselben  in  der  gedachten  Beziehung  ist
einer  eigenen  Immediat  -Kommission  übertragen.