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In jeder Klasse richtet sich die Anzahl der zu ziehenden Nummern nach
der im Plane ausgeworfenen Anzahl Gewinne und die nach Ziehung der plan-
maͤßigen 11000 Gewinne der fuͤnften Klasse aus dem Nummerrade nicht gezoge-
nen Loose sind Nieten. Die Geschäftsführung bei der Landes-Lotterie wird,
soweit dieselbe das Lotterie-Kassen und Rechnungs-Wesen sowie die Ausgabe
und Einziehung von Loosen betrifft, von der Lotterie-Haupt-Expedition zu
Leipzig besorgt. Andere Lotterie-Verwaltungs= oder Beschwerde-Sachen gehören
vor die unterzeichnete Direktion.
g. 2.
Verkauf der Loose, Einlage, Aufgeld und Kaufloose.
Der Verkauf der Loose geschieht lediglich durch die von der Direktion
bestellten Haupt-Kollekteure und durch die von diesen anzunehmenden und zu
vertretenden Unter-Kollekteure, welche letztere hierzu mit einem besondern von
der Lotterie-Direktion ertheilten Erlaubnißscheine versehen seyn müssen.
Die Einlage beträgt auf ein ganzes Looß in jeder Klasse 8 Thlr., zu-
sammen also 40 Thlr. im Vierzehen-Thalerfuße. Hierüber haben die Kollek-
teure bei jeder Klasse ein Aufgeld als Schreibegebühr zu erhalten, und zwar
für ein ganzes Loos 6 Neugroschen, für ein halbes Loos 3 Neugroschen, für
ein Viertel-Soos 11 Neugroschen und für ein Achtel-Loos 1 Neugroschen.
Bei Kaufloosen ist die Einlage und das Aufgeld der gezogenen Klassen nach-
zuzahlen.
g. 3.
Einrichtung der Loose.
Die Loose, sowohl die ganzen als die getheilten, müssen mit dem Lot-
terie-Stempel bedruckt und
„Die Königliche Lotterie-Direktion.
Im Auftrage: E. G. B. Krey. G. M. Berger.“
unterzeichnet seyn, außerdem keines für gültig erkannt wird; daher die Interes-
senten, welche Antheil an einem Kompagnie-Spiele nehmen, sich lediglich an
den Aussteller des Kompagnie-Scheines zu halten haben.
S6#.
Zurückgabe der Loose.
Die von den Haupt-Kollekteuren zur ersten Klasse nicht untergebrachten,
sowie die nachher nicht erneuerten Loose, letztere jedoch nur mit Verlust der
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