Full text: Regierungs-Blatt für das Großherzogthum Sachsen-Weimar-Eisenach auf das Jahr 1847. (31)

  
  
  
Sei Nr. 
# n h —□— Froltt n, Fnaner, 
Blattes. machung. 
G. F 
Obligationen — landschaftliche — auf den Inhaber lautende. 
Siehe Staatsschuld- Urk#unden. 
Oel in Fässern eingehend. Eingangszoll davon. Geseh vom 8. Juni 135. — 
P. 
Pachtungen — londwirthschaftliche — die Einzeichnung der Steuer- 
Kapitale von denselben in die Steuer-Rollen. Gesetz vom 4. Mai.101. — 
Paß- Karten, deren Einführung auf der Thüringischen Eisenbahn 
und die dieserhalb mit wehren Stoaten geschlossenen Vereinbarungen 94—96 — 
Pfandgesetz vom 6. Mai 1839. Nachtrag zu demselben vom 31. 
Mai 1847 EIIEIIEIEIIIIIIIIIEEIIIIIIIII EIIIIIIEIIIEIIIII 132. — 
Pfarreien — protestantische — Verordnung über die Führung der 
Kirchenbücher bei denselbken .............. ...... 241-260— 
Pfarrgebände. Die Dochungen derselben sollen bei den Visitatio= 
nen der Feuerstätten mit untersucht und die gefundenen Mängel den 
Kirchen = Jnspektionen angezeigt werden .............. 69. 1. 
Pharmacopocea borursica, editio sexta, Berolini, apud Ru- 8 
dolphum Deeker 1846, deren Einführung für sämmtliche Apotheker 
des Großherzogthumes als bindende Norr ......... 265— 265 — 
Porto- Freithum für Großherzogliche Dienstsochen. Mehre Aus- 4 
dehnungen desselten ... .. . ... . . . . . 151. IlI. 
Posten: 
die Benutzung der Eisenbahn durch die Landesposten gemäß einem · 
Vertrage mttThuknundTexts.............................. 53—60. II. 
2) Herabsetzung des Personengeldes auf der Fahrpost zwischen Apolda 
und dnnnanaaaa ......... 61. l. 
3) Herabsetzung des Personengeldes auf der Personenpost zwischen 
Rudolstadt und Weimar ..... ...... . ................... . 62. II. 
4) Aufhebung der Abgabe der Hauderer und Lohnkutscher für Lohn- 
und Mieth-Fuhren an die Postanstalt ........... 62. II. 
5) Beeinträchtigung der Posten durch das Haudererwesen 64. V.
	        
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