Full text: Regierungs-Blatt für das Großherzogthum Sachsen-Weimar-Eisenach auf das Jahr 1847. (31)

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Oel, in Fässern eingehend soll, vom ersten Juli dieses Jahres an, 
anstatt des zeitherigen Zollsatzes von einem Thaler zwanzig Silber- 
groschen — Abtheilung II, Position 26 des durch Unser Patent vom 
28. Oktober 1845 (Reg. Bl. Nr. 12) publizirten Vereins-Zollta- 
rifes — einem Eingangszolle von einem Thaler zehen Silber- 
groschen vom Zentner unterliegen. 
Urkundlich haben Wir gegenwärtiges Gesetz höchsteigenhändig vollzogen 
und mit Unserm Großherzoglichen Staatinsiegel bedrucken lassen. 
So geschehen und gegeben Weimar am 8. Juni 1847. 
1 Carl Friedrich. 
Schweitzer. v. Watzdorf. C. Thon. v. Wegner. 
Gesetz 
über den Eingangszoll von Oel in 
Fässern.