Full text: Regierungs-Blatt für das Großherzogthum Sachsen-Weimar-Eisenach auf das Jahr 1847. (31)

Uegierungs Glatt 
  
für das 
Großherzogthu m 
Sachsen-Weimar-Eisenach. 
Rummer 1. Weimar. 6. Januar 1847. 
  
Bekannutmachungen. 
I. Auf höchsten Befehl Sr. Königlichen Hoheit, des Großherzogs, wird 
die nachstehende Verordnung vom heutigen Tage, den Erlaß des Eingangs- 
Zolls für Getreide, Hülsenfrüchte, Mehl und andere Mühlen-Fabrikate im 
Eisenachischen Kreise betreffend, hierdurch öffentlich bekannt gemacht. 
Weimar am 2. Januar 1847. 
Großherzoglich Sichssche Lanbesregierung. 
von Müller. 
Wir Carl Friedrich, 
von Gottes Gnaden Großherzog von Sachsen-Weimar= 
Eisenach, Landgraf in Thuringen, Markgraf zu Meißen, 
gefürsteter Graf zu Henneberg, Herr zu Blankenhayn, 
Neustadt und Tautenburg 
ꝛc. ꝛc. 
finden Uns in Betracht des fortdauernden ungewoͤhnlich hohen Standes der 
Getreidepreise und in Berücksichtigung des besondern Bedürfnisses in dem 
Eisenachischen Kreise Unseres Großherzogthumes, auf dem Grunde einer unter 
den Regierungen des Zollvereins bestehenden Vereinbarung zu verordnen bewogen: 
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