Full text: Regierungs-Blatt für das Großherzogthum Sachsen-Weimar-Eisenach auf das Jahr 1847. (31)

Uegierungs- Blatt 
für das 
Großherzogthu m 
Sachsen-Weimar-Eisenach. 
Nummer 22. Weimar. 24. Juli 1847. 
  
  
  
Ministerial-Bekanntmachung. 
Nachdem die nachstehende Ministerial-Erklärung in Betreff der Erneue- 
rung der mit der Königlich Preußischen Regierung unter dem #. Januar 1830 
abgeschlossenen Militär-Durchmarsch= und Etapen-Konvention gegen eine gleich- 
lautende Erklärung des Königlich Preußischen Ministeriums der auswärtigen 
Angelegenheiten ausgewechselt worden ist, so wird dieselbe hiermit zur offentli- 
chen Kenntniß gebracht. 
Weimar am 16. Juli 1877. 
Großherzoglich Sächsisches Staats-Ministerium, 
Departement der auswärtigen Tngelegenheiten. 
von Watzdorf. 
Mirnisterial-Erklärung. 
Nachdem die zwischen der Großherzoglich Sachsischen und der Königlich 
Preußischen Regierung unter dem , Januar 1830 erneuert abgeschlossene, 
durch Ministerial-Erklärung vom 19. Dezember 1837 bis zum 1. Oktober 
1846 verlängerte Militär-Durchmarsch= und Etapen-Konvention nunmehr ab- 
gelaufen ist, das Bedürfniß einer solchen Verständigung aber fortwährend noch 
besteht, so sind die beiderseitigen Regierungen übereingekommen, die erstgedachte 
Konvention in allen ihren Punkten, jedoch unter folgenden Modifikationen, auf 
fernere zehen Jahre, also bis zum 1. Oktober 1856, zu erneuern: 
1) Die Benutzung der Etape Buttstädt in der stipulirten Art wird Königlich 
Preußischer Seits, wie seit 1837, so auch fernerhin nur für außeror- 
dentliche Fälle vorbehalten; dagegen werden die in der Gegend von Wei- 
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