Full text: Regierungs-Blatt für das Großherzogthum Sachsen-Weimar-Eisenach auf das Jahr 1847. (31)

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ßensee und Soͤmmerda einquartirten Koͤniglich Preußischen Truppen auf 
dem Marsche nach Erfurt ihren Weg über Stotternheim durch das Groß- 
berzoglich Sächsische Gebiet nehmen, auf welcher letztern Straße jedoch 
Königlich Preußischer Seits weder Vorspann noch Quartier gefordert 
werden wird. 
2) Die Vergütung des von Großherzoglichen Untertbanen für Königlich Preu- 
ßische Truppen gestellten Vorspanns wird auf den Etapen 
a) von Eisenach nach Gotha zu 32 Meilen 
b) - - 1 Vacha 2 4 2- 
c) = Vacha Hersfeld- 31 
berechnet werden. 
3) Die in ganzen Truppentheilen oder doch unter Führung von Offzieren 
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marschirenden Königlich Preußischen Truppen werden auf den Großher- 
zoglichen Etapen die Kosten ihrer Verpflegung sowohl, als auch die Vor- 
spann= und Boten-Löhne sofort baar vergüten; die Zahlungen für die im 
Großherzogthume Sachsen empfangenen Leistungen werden in der Regel 
an die jenseitigen Etapen-Kommissare, und nur in den Fdllen, wo der 
kommandirende Offizier in einer andern Stadt oder einem Dorfe ein- 
quartirt seyn sollte, an die dortigen Ortsvorgesetzten, unter Ertheilung 
von Bescheinigungen der jenseitigen Prästationen, geleistet. 
Die Vergütungssätze für die Verpflegung der Offiziere, Unteroffiziere und 
Soldaten gelten auch Hinsichtlich der Militär-Beamten, nach Maßgabe 
ihres Ranges, so daß 
a) für die Regiments-Aerzte mit Hauptmanns-Rang, für die Mi- 
litär= Prediger und Auditeure 
22 Silbergroschen 8 Pfennige L. W. 
b) für die Bataillons-Aerzte mit Lieutenants-Rang 
17 Silbergroschen L. W. 
c) für die Kompagnie-Chirurgen, Kurschmiede, Büchsenmacher und 
Küster 
5 Silbergroschen 8 Pfennige L. W. 
in eben der Art zu zahlen sind, wie dieses für die Offiziere und Trup- 
pen festgesetzt worden ist. 
Hinsichtlich der Fourage-Verabreichung an die Preußischen Truppen und 
binsichtlich der Art und Weise ihrer Bezahlung werden die konventions- 
maßigen Bestimmungen auch fernerhin für den Fall aufrecht erhalten, daß 
der erwahnte Fourage-Bedarf in den bezüglichen Etapen-Orten in Zu-
	        
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