Full text: Regierungs-Blatt für das Großherzogthum Sachsen-Weimar-Eisenach auf das Jahr 1847. (31)

  
  
  
Seite des Nr. der 
2s V t.g A— 
c) Ministerial-Bekanntmachung vom 30. März 1847 im Bertreff 
der Patent-Steuer, welche zufolge des Handels= und Schifffahrts- 
Vertreges zwischen dem deutschen Zoll= und Handels-Vereine# und 
Belgien vom BSeptember 1844 von den Handelsreisenden in 
den Staaten beral einen der beiden vertragenden Tbeile zu entrich- 
ten i4t4t4444....H .... ... .. .. . .....85—88.— 
Zischadiact der Eisenvahn= Lnagen deren Bestrafung .... . . .. .. 93. — 
Brandschäden. Aushebung der Verordnung vom 21. Mirz 1826, 
Maßregeln gegen die häufigen Branoschéden berreffend, durch die Ver- 
ordnung von 31. August 112200 . . 207. — 
Brauntwein — inländischer — Steuervergütung bei der ft von 
demselernrnrnrnrnrrr: 121. — 
Branntweinbrennen. Veroronung vom 7. Man egen bers Ver- 
botes desselben auf eine gewisse Zeit -............. 99. — 
Bücher. Herabsetzung der englischen Einfuhrzoͤlle von hierlande- er- 
schienenen Büchern und die Stewpelung dieser -K 
S. auch TMutoren-Mechte. 
C. 
Camburg. Die Herstellung einer Fahrpost von da nach Stadtsulza 
und einer Botenpost zwilchen dieser Stadt und Jna 150. III. 
Calmitzsch. Errichtung einer behenstube daselbst zu Verwaltung oer 
Gräflich Solms-Wildenfelsischen Afterlehen = Gerechtsame an einigen 
im Neustäd''schen Kreise gelegenen Rittergätten ... ..... 214. II. 
W. 
Dachungen der Kirchen, Pfarreien und Schusen; deren Untersuchung 
in feuerpolizeilicher Hinsictht ... 609. l. 
Durchgangszoll fuͤr Vieh zwischen Moslowit und Doerderg 269. — 
S. auch Zollverfaffungs· Angelegenheiten Nr 15. 
Ourchmarsch-Konvention mit der Krone Preußen v. J. 1830 
und 1837; deren Erneuerung auf fernere zehen Jahrr ... 179-181— 
E. 
Ehe Konigl. Preußischer Unterthanen in dem Grohherzogthume 62. IV. 
Eigenthum. Bestimmungen bei dem Zusammentreffen von Ver- 
brechen gegen das Eigenthum nach Art. 50 des S:rafgesehbuches vom 
5. April 1839 und nach dem Gesetze vom 28. Februar 1842. . . . .. 209. IV.