Full text: Regierungs-Blatt für das Großherzogthum Sachsen-Weimar-Eisenach auf das Jahr 1847. (31)

  
  
  
ren. Durchgangszoll davon ..... . . . .. ....·......... .....». 
  
J n 5 — — —m*ß 
Blattes. J machung. 
F. 
!—— Gesetz über das Recht an solchen vom 6. Mai 
1 1839. Nachtrag zu demselben vom 31. Mai 18427 32. — 
elder. Siehe WM——— , 
erber. Siehe Morand und Ferber. 
enerstätten. Bei deren Visitationen sollen auch die Dachungen 
der Kirch-, Pfarr= und Schul-Gebäude mit untersucht und die ge 
fundenen Mängel den Kirchen-Inspektionen angezeigt werden 69. l. 
Fuerungsanlage. Das zu Ausführung derselben dem Ritterguts- 
besitzer Serre auf Maxen bei Dresden ertheilte Privilegium......... 182. — 
Fiskus. Aufhebung dessen Privilegiums bei Veräußerungen. Gelet 
vom28.Mai..·.....«......................... ....... 127. — 
G. 
Gärten. Siehe Holzungen. 
Gefängnißstrase, deren Verwandlung in körperlche Zücktigung 149. 1. 
efangenhaltung. Siehe Untersuchungshaft. 
Gendarmerie.= Korps. Verordnung über dessen Errichtung vom 
1. Dezenmnmmeernrnrnrnr: 229-240 — 
Gerichtszuständigkeit in Kriminal-Sachen. Nachtrag vom 26. 
Mai 1847 zu dem Geseyze vom 10. April 1899 124. — 
Gesetze. Publikation meyrer 123. — 
1. I. 
Getreide. Ausgangszoll und Eingangszoll von demselben 3. I. 
53. #. 
Gewebsberechtigunges. Gesetz über deren Verpkant ung vom 
.........»......»........»»...«....«.......... 171-178..- 
Steiß — Fürstenthum Reuß-Greitz — Uebereinkunft mit demselben 
vom 3. Februar zu Beförderung der Rechtepflegen 69—84t.|1. 
Großbritaunien — Konigreich — Vertrag der Krone Preußen 
mit demselben vom 13. Mai 1846 über gegenseitigen Schutz der Au- 
toren-Rechte gegen Nachdruck und unbefugte Nachbildung. Beitritt · 
des Großherzogthumes zu diesem Vertrage vom 1. Juli 1847 161- 166 — 
Großherzog, Großberzogin, Erbgroßberzog und Erb- 
Hroßherzogin, K. K. H. H. — Die bei Hoöchstoenselben einge- 
reichten Kunstwerke und literarischen Erzeugnisse berr. 61. — 
Guter, welche zwischen Myölowitz und Oderberg unmirtelbar transiti- « 
269. —
	        
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