Full text : Regierungs-Blatt für das Großherzogthum Sachsen-Weimar-Eisenach auf das Jahr 1848. (32)

390
2

geschlossen  worden  ist  und  die  betreffenden  Urkunden  am  ###  vorigen  Monats
ausgewechselt  worden  sind:  so  wird  höchstem  Befehle  gemäß  die  diesseitige  Ministerial-Erklärung
  nunmehr  hierdurch  öffentlich  bekannt  gemacht.

Weimar  am  1.  Dezember  1848.

Großherzoglich  Sächsssche  Landesregierung.
von  Mandelsloh.

Ministerial-Erklärung.

Das  unterzeichnete  Großherzoglich  Sächsische  Staats-Ministerium  erklär#t
hierdurch  in  Gemäßheit  der  ihm  von  Sr.  Königlichen  Hoheit,  dem  Großherzoge
  von  Sachsen-Weimar-Eisenach  rc.  ertheilten  höchsten  Ermächtigung,
daß  die  wegen  Beförderung  der  Strafrechtspflege  zwischen  dem  Großherzogthume
  Sachsen-Weimar-Eisenach  und  dem  Herzogthume  Sachsen-Meiningen
unter  dem  .  März  1833  vorerst  auf  fünf  und  wieder  fünf  Jabre  abgeschlossene
  Uebereinkunft  mit  dem  nunmehr  vereinbarten  Zusaßze  zu  Artikel  1

daß  dessen  Inhalt  auf  Uebertretung  von  Abgabe=  und  Polizei-Gesetzen

nicht  zu  beziehen  sey,
erneuert  worden  ist,  um  sortwährend,  oder  doch  auf  so  lange,  als  und  insoweit
  nicht  ein  allgemeines  Reichsgesetz  oder  eine  umfassendere  Spezial-Konvention
die  durch  diesen  Staatsvertrag  berührten  Fragen  anderweit  reguliren  wird,  in
Wirksamkeit  zu  bleiben,  mit  dem  Vorbehalte  jedoch,  daß  jedem  der  kontrahirenden
  Theile  das  Recht  zusteht,  diese  Uebereinkunft  durch  Kündigung  mit  dem
Anfange  des  auf  dieselbe  folgenden  siebenten  Monats  außer  Kraft  zu  setzen.

Weimar  am  13.  November  1848.

Großherzoglich  Sächsisches  Staats-Ministerium.
von  Watzdorf.

II.  Nachdem  Se.  Durchlaucht,  der  Fürst  Friedrich  August  Carl  zu  Hohenlohe
  Oehringen  mit  Zustimmung  der  nächsten  Fideikommiß-Nachfolger  die
mit  der  Herrschaft  Oppurg  verbundene  Ober-,  Erb=  und  Polizei-Gerichtsöbarkeit
  in  den  Ortschaften  und  Fluren  Oppurg  mit  Grünau,  Colba,  Positz,  Weira
mit  Crobitz,  Quaschwitz,  Daumitzsch,  Oberoppurg,  Solkwitz,  Döbritz,  Rehmen,