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2) Schiffs-Arrest bis zu vier Wochen;
3) Hütten-(Kajüten-) Arrest bis zu einer Woche und zwar:
a) einfacher Arrest, wobei der Arrestant den Dienst versieht;
b) strenger Arrest mit Suspension vom Dienste, in beiden Fäallen mit oder
ohne Gestattung des Verkehrs mit anderen Personen, und
c) geschärfter Arrest unter Verschluß oder Bewachung durch eine Schildwache.
##. Für Schiffsfähndriche und See-Junker.
1) Verweise:
a) vor versammeltem Offizier-Korps;
b) im Beiseyn ihrer Kameraden;
2) Strafwachen;
3) Schiffs-Arrest bis zu vier Wochen;
4) Arrest bei der Schildwache an der Kapirains-Kajüte oder auf dem Hinter-
deck bis zu 48 Stunden, in angemessenen Zwischenrdumen.
C. Für Unteroffiziere und die mit ihnen in gleichem Range stehenden Personen.
1) Verweise vor versammeltem Offizier-Korps im Beiseyn ihrer Kameradenz
2) Entziehung geistiger Getränke;
3) Strafwachen bei Tage;
4) Schiffs-Arrest bis zu vier Wochen;
5) Arrest bei der Schildwache bis auf 48 Stunden in angemessenen Zwischen-
rdumen;
6) Einsamer Arrest mit Heranziehung zum Dienste;
7) Versetzung in eine niedere Rangstufe bis auf vier Wochen mit Herab-
setzung der Löhnung;
8) Degradation für unbestimmte Zeit (§. 17).
D. Für Matrosen, Soldaten und alle andere Personen, dle nicht zu den unter A. 3 und C Ge-
nannten gehören.
1) Entziehung geistiger Getränke;
2) Strafwachen bei Tag;
8) Nacht-Ererziren;