Full text: Regierungs-Blatt für das Großherzogthum Sachsen-Weimar-Eisenach auf das Jahr 1849. (33)

Uegierungs-Blatt 
Große ro gebm 
Sachsen--Weimar-Eisenach. 
  
  
Rummer 18. Weimar. 29. September 1849. 
Carl Friedrich, 
von Gottes Gnaden Großherzog von Sachsen-Weimar— 
Eisenach, Landgraf in Thuringen, Markgraf zu Meißen, 
gefürsteter Graf zu Henneberg, Herr zu Blankenhayn, 
Neustadt und Tautenburg 
2c. 24c. 
  
  
  
Um die beabsichtigte neue Organisation der Staatsverwaltung vorläufig 
in den oberen Instanzen auszuführen, verordnen Wir, bezüglich mit Zustim- 
mung des getreuen Landtages, wie folgt: 
g. 1. 
Die nachbenannten Verwaltungs-Mittelbehörden: Unsere Kammer, Unser 
Ober-Konsistorium erster und zweiter Abthellung, Unser Landschafts-Kollegium 
und Unsere Landes-Direktion, ingleichen diejenigen Behörden, welche bisher 
uter dem Namen der „Oberaufsicht über die unmittelbaren Anstalten für 
Wissenschast und Kunst“ und der „Ilmflöße. Intendanz“ bestanden haben, sind 
aufgehoben und mit Unserem Staats-Ministerium vereinigt. 
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