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den, sich der Form der Randbeschlüsse bedienen, wodurch, wenn auch der be-
treffende Gegenstand in einzelnen Fällen in dieser Form erschöpft werden könnte,
doch immer einer bestimmten Vorschrift der vorgesetzten Behörde zuwider ge-
handelt wird. Das Großherzogliche Staats-Ministerium sieht sich daher ver-
anlaßt, sämmtliche Behörden anzuweisen, in denjenigen Fallen, in welchen Be-
richte ausdrücklich erfordert werden, auch förmliche Berichte zu erstatten.
Zugleich wird hiermit angeordnet, die Randbemerkungen, welche die Stelle
der Berichte vertreten, nicht in die Akten, sondern in Reinschrift, mit der Zeich-
nung des Dirigenten, auf besondere Bogen zu schreiben, damit sie nach Befin-
den Theile der Akten derjenigen Behörde, an welche sie gelangen, werden
können.
Weimar am 30. Oktober 1849.
Großherzoglich Sächfisches Staats-Ministerium.
von Watbdorf.
II. Dem Königlich Preußischen Ingenieur-Lieutenant a. D., August
Rost zu Arnstadt, ist, auf dessen Ansuchen und in Folge der Statt gefunde-
nen Erörterung, ein Privilegium auf die ausschließliche Anfertigung des von
ihm erfundenen Abdampfungs-Apparates auf fünf nach einander folgende Jahre,
vom beutigen Tage an gerechnet, für den Bereich des Großherzogthumes Sach-
sen-Weimar-Eisenach mit der Bedingung ertheilt worden, daß das Privile-
gium dann als erloschen zu betrachten seyn würde, wenn die bleibende Aus-
führung und Anwendung der Erfindung nicht binnen Jahresfrist nachgewiesen
seyn wird.
Auch ist bei Bewilligung obigen Privilegiums die Neuheit und Eigen-
thümlichkeit der Erfindung im Sinne des FJ. 1 der, laut der Bekanntmachung
vom 3. März 1843 (Reg. Bl. v. J. 18483, Nr. 3, S. 13— 16) in den
Zollvereinsstaaten bei Ertheilung von Erfindungs-Patenten oder rivilegien
zu beobachtenden Grundsätze ausdrücklich vorausgesetzt worden.
Nachdem die dieefallsige Urkunde unter dem heutigen Tage ausgefertigt
worden ist: so wird solches hiermit zur öffentlichen Kenntniß gebracht.
Weimar am 2. Oktober 1849.
Erstes Departement des Großherzoglich Sächßschen
Staats-Ministeriums, Arbtheilung B.
Für den Staats-Minister.
C. v. Conta.