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III. Obschon in der in dem Regierungs-Blatte Nr. 18 veröffentlichten
höchsten Verordnung über die Aufhebung der Verwaltungs-Mittelbehörden und
die neue Organisation des Staats-Ministeriums §. 6 Satz B ausdrücklich
bestimmt ist, daß die Verhandlung in Ehe-Irrungssachen (die Gütepflegung
des vormaligen Ober-Konsistoriums) an die Diöcesan-Superintendenten, in
den Städten Weimar und Eisenach an die Ober-Pfarrämter, übergehen soll:
so sind doch seit dem Aufhören des Ober-Konsistoriums von verschiedenen Su-
perintendenturen über den Erfolg der ihnen aufgetragenen Sühneverhandlun-
gen Berichte an das unterzeichnete Staats-Ministerium, bezüglich an den Groß-
herzoglichen Kirchenrath, erstattet worden.
In Gemäßheit obiger Bestimmung werden jedoch die Superintendenturen
des Großherzogthumes und die Ober-Pfarrämter zu Weimar und zu Eisenach
hiermit angewiesen, ihre diesfallsigen Berichte direkt an die beiden, dermalen
noch bestehenden Großberzoglichen Landesregierungen zu Weimar und zu Eise-
nach, von welchen ihnen die Aufträge zur Sühneverhandlung zugehen werden,
von jetzt an zu erstatten.
Weimar am 11. DOktober 1849.
Großherzoglich Sächsisches Staats-Ministerium,
II. Departement.
von Wydenbrugk.
Bekanutmachung.
Mit dem 1. d. M. ist in Buttstädt eine Post-Expedition in das Leben
getreten und zum Verwalter dieser Stelle der Gastwirth Johann Wilhelm Mar-
muth daselbst von Sr. Königlichen Hohcit, dem Großherzoge, bestatiget worden.
Für Korrespondenz und Fahrpost-Sendungen nach und von Buttstädt
werden dieselben Taren, wie nach und von Buttelstedt, in Anwendung gebracht.
Zwischen Buttstädt und Buttelstedt beträgt die Tare des einfachen Brie-
fes einen halben Silbergroschen, das Fahrpost-Porto wird auf eine Meile be-
rechnet und das Personengeld auf der zwischen beiden Orten gleichzeitig ein-
gerichteten Fahrpost ist bei dreißig Pfund Freigepäck auf fünf Silbergroschen
für einen Platz im Wagen, auf vier Silbergroschen für einen Sitz auf dem
Bocke festgestellt.
Weimar am 9. DOktober 1849.
Großherzoglich Sächsische Ober-Postinspektion.
Helbig.