Full text: Regierungs-Blatt für das Großherzogthum Sachsen-Weimar-Eisenach auf das Jahr 1849. (33)

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II. Von dem unterzeichneten Staats-Ministerium wird unter Zuruͤck— 
weisung auf seine Bekanntmachung vom 24. d. M. hierdurch zur oͤffentlichen 
Kenntniß gebracht, daß die Wahl der Abgeordneten zum deutschen Volkshause 
am 31. Januar 1850 
vorgenommen werden soll. 
Da die Wahl der Wahlmaͤnner zum Zwecke der Wahl der Abgeordneten 
vor diesem Termine beendigt und hierbei außer der Zahl und Bedeutung der 
hiermit zusammenhängenden Geschäfte in Berücksichtigung gezogen werden muß, 
daß wegen vorgekommener Minoritäts= oder Doppel-Wahlen das Wahlgeschäaft 
nach Befinden zu wiederholen ist: so werden die sämmtlichen bei dieser Ange- 
legenheit betheiligten Behörden ernstlichst aufgefordert, ihre Arbeiten unver- 
weilt zu beginnen und mit solchem Eifer fortzusetzen, daß die Wahl der 
Wahlmanner für die Abgeordneten des deutschen Volkshauses 
am 15. Januar 1850 
erfolgen kann. 
Weimar am 29. November 1849. 
Erstes Departement des Großherzoglich Sächfschen 
Staats-Ministerinms, Wbtheilung . 
von Watzdorf. 
III.. In der Ministerial-Bekanntmachung vom 24. Juli dieses Jahres 
(Regierungs-Blatt Nr. 16 S. 154), die Leagitimation der Eisenbahn-Reisen- 
den (Paßkarten) betreffend, ist zwischen den Worten: „Regierungsbezirk“ und 
„umfaßt“ das Wort: „Erfurt“ einzuschalten. 
Weimar am 22. November 1849. 
Erstes Departement des Großherzoglich Sächsischen 
Staats-WMinisteriums, #btheilung B. 
von Watzdorf.
	        
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