Full text: Regierungs-Blatt für das Großherzogthum Sachsen-Weimar-Eisenach auf das Jahr 1849. (33)

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g. 1. 
Zur Bestreitung des Aufwandes für die Reichsversammlung und die pro- 
visorische Central-Gewalt, beziehungsweise zur Erganzung der den Reichs-Mi- 
msterien für diesen Zweck eröffneten Kredite, wird eine Umlage von Zweihun- 
dertsiebzehentausend vierhundert sechsundfünfzig Gulden 32 Kreuzer nach der be- 
stehenden Bundes-Matrikel ausgeschrieben. 
#.2. 
Das Reichs-Ministerium der Finanzen ist mit der Vollziehung dieser Ver- 
ordnung beauftragt. 
Frankfurt am 23. Dezember 1848. 
Der Reichsverweser 
Erzherzog Sohann. 
Der Reichs-Minister der Finanzen 
v. Beckerath. 
Bekanutmachung. 
des Reichs-Ministeriums der Finanzen, 
die Vertheilung der Umlage von 217,456 Gulden 32 Kr. auf die ein- 
zelnen Staaten vom 23. Dezember 1848 betreffend. 
Die, gemäß der Verordnung des Reichöverwesers von dem heutigen 
Tage ausgeschriebene Umlage vertheilt sich unter die einzelnen Staaten nach der 
unter dem 3. Mai d. J. neu festgestellten Matrikel, wie folgt: 
  
  
Gulden. Kr. 
1. Oesterrei 64,869 51 
2. Preußßggngng 65,41723 
3. Bayhen 21,351 12 
1. Königreich Sachen 8,209 27 
5. ——————————————————— 8,93011 
6. Würtembetrereggg .... ... ... ... 9,516 89 
7. Baden .... ..... ..... .... .. ... 6,841 13 
Latus 188,221 
  
  
 
	        
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