Full text: Regierungs-Blatt für das Großherzogthum Sachsen-Weimar-Eisenach auf das Jahr 1850. (34)

JAnhalt. 
Seite des 
Regierungs- 
Blattes. 
  
Steuer-Lokal- Kommissonenz deren Geschäfte sollen, wie bieher, 
auch ferner den Justiz-Aemtern verbleiben 
Steuern — direkte — deren Erhebung und Ablieferung an die Obereinnahme 
tritt durch von der Gemeinde zu ernennende und zu vertretende Einnehmer 
in jedem Orte fnnnnnnnnn... 
Steuern — 2 Termine von Grundeinkommen u. 2 Pfennige vom Thaler des Ein- 
kommens vom Nichtgrundbesitze — deren Ausschreibung f. d. Monat Dezbr. 1850 
Steuern. Provisorisches Gesetz wegen des Ausschreibens derselben f. d. Jahr 1851 
Steue-Oberkontroleur für den Ober-Kontrolebezirk Rudolstadt 
Steuer-Receptur zu Blankenhayn, 
Steuer-Receptur zu Poßnec erhält die Ermächtigung zur Erledigung von 
Uebergangöscheinen ,..».»................................... 
Stemchvcsioucu, deren Geschäftsbeztrke 
Strafgelderbezug in Polizei- Strafsachen. 
Strafgesetzbuch nebst Gesetz zu Einfuͤhrung desselben ........ ... . . . .. 
e 2 2Ê22 2222 222222 222 2222242 
Strafproceßordnung nebst Gesetz zu Einfuͤhrung derselben ...... ...... 
Strafsachen. 
setz zu Einführung der Tare 
Straßen= Polizei-Reglement. 
Zuwiderhandlungen gegen dassellelelelel .. 
Superintendenturen zu Auma, Berga, Bürgel und Dermbach werden 
bis auf Weiteres nicht besonders besetttttt. 
Syrop und Zucker. Gesetz über die Zoll= und Struaste von denselben 
v. 1. September 1850 bis dahin 1855 ... 
C. 
Tabacksbau. Verordnung wegen Ausführung des Gesetzes vom 13. De- 
cember 1833 in Bezug auf die Besteuerung desselen 
Thangelstedt bleibt bei dem Rentamte Berkaaa ... 
Telegraphen-Austalten. Gesetz über die Bestrafung der Vergehen ge- 
gen diesellbhenn . . ... .... 
Telegraphen--JInstitut — Koniglich Preußisches — Bestimmungen uͤber 
den Gebrauch und die Benutzung dessclben nebst Meilenzeiger und Tarif in 
einer besondern Beiliegga.. 
Trauscheine, deren Ausfertigung durch die Gemeindebehörden 
Truppendurchmärsche. Geseb zur Beseitigung der Mißstände bei *- 
Gebühren-Taxe für die Verhandlungen in denselben nebst Ge= 
Verordnung über das Verfahren bei 
  
550. 579. 
579. 
675. 686. 
687-692. 
559. 
585. 
660669. 
657. 
6 
695— 702.
	        
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