Full text: Regierungs-Blatt für das Großherzogthum Sachsen-Weimar-Eisenach auf das Jahr 1851. (35)

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Ministerial-Bekanutmachungen. 
I. Da zur Sprache gekommen ist, daß sich in den tuge der vorma- 
ligen Patrimonial-Gerichte hin und wieder Akten befunden haben, welche, wenn 
man diese Behörden nur in der Eigenschaft als Staatsbehörden auffaßt, eigent- 
lich gar nicht in das Archiv derselben, sondern in die Privat= oder Familien- 
Archive der Gerichtsinhaber gehört hätten und da es hier und da vorgekommen 
sepn mag, daß solche Akten bei Aufhebung der Patrimonial-Gerichte von deren 
Inhabern nicht zurückbebalten, bezüglich durch die Patrimonial-Beamten nicht 
an dieselben zurückgegeben worden sind: so werden sämmtliche Justiz-Bebörden 
hierdurch angewiesen, dergleichen Akten, wenn sie sich bei Durchsicht der Archive 
behufs der Kassation alter Akten oder sonst vorfinden sollten, an die betref- 
fenden vormaligen Gerichtsinhaber zurückzugeben, auch denselben behufs der 
etwaigen Reklamation solcher Akten die Durchsicht der Archive zu gestatten. 
Weimar am 31. März 1851. 
Zweites Departement des Großherzoglich Sächfischen 
Staats-WMinisteriums. 
von Wydenbrugk. 
II. Von der Königlich Sächsischen Staatsregierung ist, in Folge der mit dem 
8. d. M. Statt findenden Eröffnung der Sächsisch-Böhmischen Staatseisenbahn, 
mit dem zu Bodenbach in Böhmen bestehenden Kaiserlich Königlich Oesterrei- 
chischen Zollamte ein zum Haupt-Steueramte in Pirna geböriges Nebenzollamt 
erster Klasse mit unbeschränkter Erhebungs= und Abfertigungs-Befugniß verei- 
nigt und die über Bodenbach nach Sachsen über Krippen, Pirna 2c. einfüh- 
rende Eisenbahn als Zollstraße erklärt, nicht minder in dem Sächsischen Bahn- 
bofe in dem unweit der Stadt Schandau gelegenen Grenzdorfe Krippen eben- 
falls ein Nebenzollamt erster Klasse mit gleicher Befugniß errichtet, zugleich aber 
auch der erstgedachten Zollstelle in Bodenbach das abgekürzte Ansageverfahren 
bei dem Eingangsgute, jedoch zur Zeit mit der Beschränkung zugestanden wor- 
den, daß das zollordnungsmäßige Eingangs-Abfertigungsverfahren nicht über 
die Haupt-Steuerämter in Dresden oder Leipzig hinaus ausgesetzt bleibe. 
Mit Bezugnahme auf die Bekanntmachung vom 24. Mai 1844 (Seite 
41 des Regierungs-Blattes von demselben Jahre) wird solches hierdurch zur 
öffentlichen Kunde gebracht. Weimar am 7. April 1851. 
Drittes Departement des Großherzoglich Sächsschen 
Staats-Ministeriums. 
Für den Departements-Chef. 
K. Bergfeld.
	        
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