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Ministerial-Bekanutmachungen.
I. Da zur Sprache gekommen ist, daß sich in den tuge der vorma-
ligen Patrimonial-Gerichte hin und wieder Akten befunden haben, welche, wenn
man diese Behörden nur in der Eigenschaft als Staatsbehörden auffaßt, eigent-
lich gar nicht in das Archiv derselben, sondern in die Privat= oder Familien-
Archive der Gerichtsinhaber gehört hätten und da es hier und da vorgekommen
sepn mag, daß solche Akten bei Aufhebung der Patrimonial-Gerichte von deren
Inhabern nicht zurückbebalten, bezüglich durch die Patrimonial-Beamten nicht
an dieselben zurückgegeben worden sind: so werden sämmtliche Justiz-Bebörden
hierdurch angewiesen, dergleichen Akten, wenn sie sich bei Durchsicht der Archive
behufs der Kassation alter Akten oder sonst vorfinden sollten, an die betref-
fenden vormaligen Gerichtsinhaber zurückzugeben, auch denselben behufs der
etwaigen Reklamation solcher Akten die Durchsicht der Archive zu gestatten.
Weimar am 31. März 1851.
Zweites Departement des Großherzoglich Sächfischen
Staats-WMinisteriums.
von Wydenbrugk.
II. Von der Königlich Sächsischen Staatsregierung ist, in Folge der mit dem
8. d. M. Statt findenden Eröffnung der Sächsisch-Böhmischen Staatseisenbahn,
mit dem zu Bodenbach in Böhmen bestehenden Kaiserlich Königlich Oesterrei-
chischen Zollamte ein zum Haupt-Steueramte in Pirna geböriges Nebenzollamt
erster Klasse mit unbeschränkter Erhebungs= und Abfertigungs-Befugniß verei-
nigt und die über Bodenbach nach Sachsen über Krippen, Pirna 2c. einfüh-
rende Eisenbahn als Zollstraße erklärt, nicht minder in dem Sächsischen Bahn-
bofe in dem unweit der Stadt Schandau gelegenen Grenzdorfe Krippen eben-
falls ein Nebenzollamt erster Klasse mit gleicher Befugniß errichtet, zugleich aber
auch der erstgedachten Zollstelle in Bodenbach das abgekürzte Ansageverfahren
bei dem Eingangsgute, jedoch zur Zeit mit der Beschränkung zugestanden wor-
den, daß das zollordnungsmäßige Eingangs-Abfertigungsverfahren nicht über
die Haupt-Steuerämter in Dresden oder Leipzig hinaus ausgesetzt bleibe.
Mit Bezugnahme auf die Bekanntmachung vom 24. Mai 1844 (Seite
41 des Regierungs-Blattes von demselben Jahre) wird solches hierdurch zur
öffentlichen Kunde gebracht. Weimar am 7. April 1851.
Drittes Departement des Großherzoglich Sächsschen
Staats-Ministeriums.
Für den Departements-Chef.
K. Bergfeld.