Full text : Reichs-Gesetzblatt. 1888. (22)

—  292  —

(Nr.  1831.)  Bekanntmachung,  betreffend  den  Beitritt  der  Britischen  Kolonien  und  Besitzungen
Canada,  Neufundland,  Cap,  Natal,  Neu-Süd-Wales,  Tasmanien,  West-Australien
  und  Neu-Seeland  zum  internationalen  Vertrage  zum  Schutze  der
unterseeischen  Telegraphenkabel  vom  14.  März  1884  (Reichs-Gesetzbl.  1888
S.  151  ff.).  Vom  26.  November  1888.

Die  Königlich  Großbritannische  Regierung  hat  nach  einer  Mittheilung  der  Französischen
  Regierung  gemäß  dem  Zusatzartikel  zu  dem  internationalen  Vertrage  zum
Schutze  der  unterseeischen  Telegraphenkabel  vom  14.  März  1884  die  Erklärung
abgeben  lassen,  daß  die  Bestimmungen  dieses  Vertrages  auch  auf  die  Britischen
Kolonien  und  Besitzungen  Canada,  Neufundland,  Cap,  Natal,  Neu-Süd-Wales,
Tasmanien,  West-Australien  und  Neu-Seeland  Anwendung  finden  sollen.

Berlin,  den  26.  November  1888.

Der  Reichskanzler.

In  Vertretung:
Graf  von  Bismarck.

 

Herausgegeben  im  Reichsamt  des  Innern.
Berlin,  gedruckt  in  der  Reichsdruckerei.