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(Nr. 1831.) Bekanntmachung, betreffend den Beitritt der Britischen Kolonien und Besitzungen
Canada, Neufundland, Cap, Natal, Neu-Süd-Wales, Tasmanien, West-Australien
und Neu-Seeland zum internationalen Vertrage zum Schutze der
unterseeischen Telegraphenkabel vom 14. März 1884 (Reichs-Gesetzbl. 1888
S. 151 ff.). Vom 26. November 1888.
Die Königlich Großbritannische Regierung hat nach einer Mittheilung der Französischen
Regierung gemäß dem Zusatzartikel zu dem internationalen Vertrage zum
Schutze der unterseeischen Telegraphenkabel vom 14. März 1884 die Erklärung
abgeben lassen, daß die Bestimmungen dieses Vertrages auch auf die Britischen
Kolonien und Besitzungen Canada, Neufundland, Cap, Natal, Neu-Süd-Wales,
Tasmanien, West-Australien und Neu-Seeland Anwendung finden sollen.
Berlin, den 26. November 1888.
Der Reichskanzler.
In Vertretung:
Graf von Bismarck.
Herausgegeben im Reichsamt des Innern.
Berlin, gedruckt in der Reichsdruckerei.