Full text: Regierungs-Blatt für das Großherzogthum Sachsen-Weimar-Eisenach auf das Jahr 1851. (35)

ZBuhalt. 
Berechtigungen, welche nach gesetzlicher Bestimmung ohne Verguͤtung in 
Wegfall kommen. Gesetz uͤber die Entschaͤdigung der Pachter fuͤr dieselben 
Berka an der Ilm. Die dasige Braugenossenschaft erbat die Rechte 
einer moralischen Person ............. ..... ................. 
Berka an der Werra. Die dasige Steuer: Rezeptur ist in ein Steuer- 
amt verwandelt, zur Erledigung von Begleitscheinen 1I ermächtiget und mit 
der Befugniß zur Abfertigung ausländischer Poststücke versehen worden 
Bestellgebühr für Briefe an öffentliche Behörden durch Postbedienstete in 
Landorte 
Bezirksausschüffe. Geset — definitives — über deren Wegegelder. 
Bezirks- Steuereinnahme zu Jena. Ueberweisung einiger Geschaͤftszweige 
an diesleeeee 
Bierbrauerei. Verwaltungsvorschrift hinsi 0 ver die Lontrole derseten 
angehenden Schriftstuͤcke ...... .... ....... ... . . .. 
Biermalzschrot-Steuer. Gesetz darüber vom 16. Feoruar 1836. 
Nachtrag zu demselben vom 20. März 1851. 
Bodenbach in Böhmen. Mit dem dasigen Kasserl. Königl. Oesterreichsschen 
Zollamte ist ein zum Haupt-Steueramte in Pirna gehöriges Nebenzollamt 
erster Klasse mit zbeschränkter Erhebunzs- und Abfertigungs-Befugniß verei- 
niget worden 
Brände — aishetrohe — Verordnung über das bei denselben zu beobach- 
tende Verfahrgen 
Brandversicherungs- Anstalt des Großherzogehumes: 
1) die Herabsetzung der Werths -Quote, mit welcher verpfändete Gebäude in 
jener versichert sind, darf nur mit Zustimmung der Pfandglaubiger ge. 
schehen 
2) Gesetz über die ulassung der U ⅝ ? )s; zur Theilnahme an beeser 
Anstalt.........................«....... 
3) Vorschrift fuͤr den Fall des VWiederaustrittes der Zicgeleigebäude aus die- 
ser Anstalt, oder der Herabsetzung ihrer versicherten Werths-Quoten. 
Brandversicherungs-Beitrag; dessen Ausschreibunag 
Branntwein. Die bei der Ausfuhr von inländischem Branntwein gewährte 
Steuervergütung wird für das Quart Branntwein auf acht Pfennige herabgeseßt 
Butzbach (LGroßherzogthum Hessen). Die dasige Ortseinnahme erhält die 
Ermächtigung zur Ausfertigung von Uebergangsscheinen 
C. 
Chaussee-Kommissionen zu Weimar, zu Eisenach und zu Webddrf 
sind aufgehoben und deren Geschäfte an die Direktoren des ersten, zweiten, 
dritten, vierten und fünsten Verwaltungsbezirkes ubergegangen 
  
Seite des 
Regierungs-= 
Blattes. 
189. 
502. 
23. 
191. 291. 
33. 
486. 
347. 
91. 190. 
106. 
1 —4. 
100. 
281-284. 
359. 
368. 
485. 
501. 
19. 485.
	        
Waiting...

Note to user

Dear user,

In response to current developments in the web technology used by the Goobi viewer, the software no longer supports your browser.

Please use one of the following browsers to display this page correctly.

Thank you.