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fugniß rücksichtlich der Angehörigen des Justiz-Amtsbezirkes Berga bis auf Wei-
teres ausgedehnt worden ist. Weimar am 17. Februar 1851.
Erstes Departement des Großherzoglich Sächfschen
Staats-Ministeriums, Abtheilung B.
Für den Departements-Chef.
K. Wirth.
Bekanntmachungen.
I. Mit höchster Genehmigung wird zu Herstellung einer täglichen direk-
ten Postverbindung zwischen den Städten Eisenach und Eschwege an densje-
nigen Wochentagen, an welchen die Göttingen-Eisenacher Personen-Post nicht
kursirt, vom 15. d. M. an zwischen den gedachten Städten eine zweispän-
nige sechssitzige Personen-Post über Wannfried, Treffurt und Kreuzburg
in das Leben treten, deren Abfertigungszeit noch von der Postbehörde öffentlich
bekannt gemacht werden wird.
Diese Personen-Post, zu welcher in Eisenach, Wannfried und Eschwege
erforderlichen Falles Bei-Chaisen gestellt werden, wird von einem Kondukteur begleitet.
Das Personengeld bei einem Freigepäck von 30 Pfund beträgt 6 Silber-
groschen für die Meile. Weimar am l. Februar 1851.
Großherzoglich Sschfssche Ober-Postinspektion.
Helbig.
II. Mit Sr. Königlichen Hoheit, des Großherzogs, höchster Genehmi-
gung ist für Rechnung der Königlich Sächsischen Ober-Postbehörde zu Leipzig
zur Herstellung einer unmittelbaren Verbindung zwischen Altenburg und Kahla
eine tägliche Personen-Post zwischen Neustadt a. d. O. und Kahlga errichtet
worden, welche in Neustadt a. d. O. 5 Uhr Morgens abgeht und Abends 5 Uhr
von Kahla dahin zurückkehrt.
Zur Beförderung dieser Post werden zweispännige viersitzige Wagen ver-
wendet und in der Richtung von Neustadt nach Kahla, erforderlichen Falles,
Bei-Chaisen gestellt.
Das Personengeld beträgt 12 Groschen für die ganze Tour, wobei 30 Pfund
Reisegepäck frei passiren.
Auf diese Post, soweit sie das Großherzogthum berührt, finden die dies-
seitige Gesetzgebung und die Bestimmungen des Porto-Freithums ebenso
Anwendung, als auf die sonstigen Postkurse zwischen Neustadt a. d. O. und
Kahla. Weimar am 19. Februar 1851.
Großherzoglich Sochsssche Ober-Postinspektion.
Helbig.