Full text : Gesetz- und Verordnungs-Blatt für das Königreich Bayern. 1906. (33)

Nr.  63.  777

 

Angabe  Bezei
ç  .  rn  zeichnung
bei  den  für  Militär-der  Behörden,  an  welche  die

anwärter  nicht  aus-Bezeichnung
  der  Stellen.  ließlic  betimmten,  Bewerbungenzu  richten  snd,  4  Bemerkungen.

Stellen,  in  welchem  selbst  ist,  bei  welcher  die  An--kün
  fan  bieselten  stellung  gewünscht  wird.

 

Weichensteller  erster  Klasse,  —
*Stellwerksweichensteller,  —
Weichensteller,  —
Brückenwärter,  —
Bahnwärter,  —
Nachtwächter.  —
Bei  Nr.  2
Allgemeine  Bauverwaltung
sind  einzureihen
zwischen,  Brückenmeister“  und  „Schleusenmeister“:

vAbgabenrevisoren,  —
zwischen,  Polizeisergeant“  und  „Hafen-  (bleibt  unverändert.)
pflanzungsaufseher“:
Fähraufseher,  —
zwischen  „Maschinenwärter“  und
„Brückenmatrosen“:
Signalwärter.  —

 

 

 

 

 

V.  Ministerium  für  Handel  und  Gewerbe.

Bei  Nr.  1
Handels=  und  Gewerbeverwaltung  usw.

kommen  die  Absätze

„Kassen-  und  Bureaubeamte  bei  smindestens  .  .  .  .  Direktion.  ..  .  ..  .  “
den  Bernsteinwerken  in  Königsberg,


„Unterbeamte  dieser  Werke  als  soweit.  Direktioon  “
Produktenaufseher,  Wächter  und
Strandaufseher

in  Fortfall.

In  Nr.  2
Berg-,  Hütten=  und  Salinenverwaltung
ist  dem  Absatze
„Schichtmeister  bei  den  Bergwerksdirektionen
  zu  Dortmund  und
Zabrze,  bei  den  staatlichen  Bergwerken,
  Hütten,  Salzwerken  und
Badeanstalten“  ·
(Erster  Nachtrag  1904  Zentralblatt
  S.  319)