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II. Dem Post-Expeditor Strobel und dem Kaufmann Gareisen, beide
zu Triptis, ist auf Nachsuchen die Erlaubniß zur Betreibung der von ihnen
übernommenen Agenturen, und zwar Ersterem der Feuerversicherungs-Gesellschaft
zu Magdeburg und Letzterem der Aachener und Münchener Feuerversicherungs-
Gesellschaft, innerhalb der Grenzen des Großherzogthumes bis auf Widerruf
ertheilt worden. Weimar am 4. Dezember 1852.
Finaz-Departement des Großherzoglich Sächüschen
Staats-Ministeriums.
Thon.
III. Von dem unterzeichneten Ministerium ist dem Tischlermeister Carl
Pisftorius zu Großrudestedt die gebetene Erlaubniß zur Uebernahme und Betrei-
bung einer Agentur der Aachener und Münchener Feuerversicherungs-Gesell-
schaft innerhalb der Grenzen des Großherzogthumes bis auf Widerruf ertheilt
worden. Weimar am 7. Dezember 1852.
Finanz-Departement des Großherzoglich SGächfischen
Stsats-Mnsterine.
on.
IV. Von dem unterzeichneten Ministerium ist den Kaufleuten Chemni-
tius und Wagner, ingleichen Gustav Schäfer zu Jena auf Ansuchen die
Erlaubniß zur Betreibung der von ihnen früher übernommenen Agenturen, und
zwar Ersteren der Aachener und Münchener Feuerversicherungs-Gesellschaft und
Letzterem der Feuerversicherungs-Bank für Deutschland zu Gotha, innerhalb der
Grenzen des Großherzogthumes bis auf Widerruf ertheilt worden.
Weimar am 14. Dezember 1852.
Finanz-Departement des Großherzoglich Sächsischen
Staats-Ministeriums.
Thon.
V. Dem Handels-Konzessionisten Johann Heinrich Fritzsche zu Berga
ist auf Nachsuchen die Erlaubniß zur Uebernahme und Betreibung einer Agen-
tur der Feuerversicherungs-Gesellschaft zu Leipzig innerhalb der Grenzen des
Großherzogthumes bis auf Widerruf ertheilt worden.
Weimar am 17. Dezember 1852.
Finanz-Departement des Großherzoglich Sächsischen
Staats-Ministeriums.
Thon.