Full text: Regierungs-Blatt für das Großherzogthum Sachsen-Weimar-Eisenach auf das Jahr 1853. (37)

Snha l t. 
Seite des 
NReglierungs= 
Blattes. 
  
Oesterreich — Kaiserthum — Zoll= und Handels-Vertrag zwischen diesem 
und der Krone Preußen 
Olbersleben. Die Errichtung einer Spielkarten= Verkaufsstelle für diesen 
Ort und Umgegnnndddd . . . .. 
Oldenburg — Großherzogthum — Sikhe Paßkarten. 
Oppurg. Siehe Neustadt a. d. Orl 
4 
Parma — Herzogthum — dessen Beitritt zu dem Handels= und Zoll-Ver- 
trage zwischen Oesterreich und Preußen vom 19. Februar 1853 
Paßkarten. Beitritt des Großherzogthumes Oldenburg zu dem Vertrage 
über den Gebrauch der Paßkarten als Legitimations-Mittel 
Pensions-Anstalt für die Witwen und Waisen verstorbener Schullehrer. 
Nachtrag vom 30. Dezember 1852 zu dem Statut vom 1. Oktober 1841 
Personen. Siehe Gerichtsstand. 
Pfannenstein-Auflösungsmittel. Das dem Raths-Apotheker D. 
Schulze und dem Fabrikanten Zahn zu Zerbst hierauf ertheilte Privilegium. 
Pfarreien. Siehe Kirchen. 
Pferdehaoltungsgelder des Forst= und Steueraufsichts-Personals. Gesetz 
Poligei: Strafsachen. Verordnung über den Strafgelder-Bezug in den- 
selbkbenn. 
Polizei= Verwaltung in den einzelnen Orten, deren Handhabung durch 
die Gemeindevorstände 
Porto-Freithümer, persönliche und in Armensachen auf den Fürstlich 
Thurn und Teaxisschen Posten 
Postreisende. Gesetz über die Werths -Deklaration und die Hasrpflcht für 
das Gepäck derselben 
466666666.*“*———-————————————————————— 
  
. 22 2 222 2 2 2 2 22 222222222 
Postsendungen mit der Brief= oder Fahr- vost in den zum Fürstlich Thurn- 
und Taxisschen Postgebiete gehörigen Staaten. I 
Postsendungen — Briespost-Sendungen — 
1) Gebrauch der Marken bei denselben 
2) Bestellgeld für durch Marken frankirte gewöhnliche, nicht rekommandirte. 
Postverkehr, dessen Erleichterungen mit Italien und der Schweitz . .. 
Preußen — . Königreich — Die Zulassung der in dem Großherzogthume con- 
cessionirten Vichverschneider in jenem 
Preußen — Königreich — Siehe Zollverträge. 
Privat-Messungen. Dienstvorschrift für die Geometer bei denselben 
Pyrmont — Ffrstenthum — die Fortdauer dessen Anschlusses an das J9oll- 
System Preußens und der übrigen Staaten des Zollvereiness-4 * 
225266. 
331. 
9. 
331. 
267. 
37—39. 
213. 
349. 
217—219. 
29 — 32. 
211. 
333— 335. 
40. 
| 
153—156. 
368. 
119— 126. 
143— 152. 
356—358.
	        
Waiting...

Note to user

Dear user,

In response to current developments in the web technology used by the Goobi viewer, the software no longer supports your browser.

Please use one of the following browsers to display this page correctly.

Thank you.