Full text: Regierungs-Blatt für das Großherzogthum Sachsen-Weimar-Eisenach auf das Jahr 1853. (37)

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8. a. 
Baumeister-Prüfung. 
Um Baumeister zu werden, haben sich die Kandidaten ebenfalls bei dem 
Großherzoglichen Ober-Baudirektor zu melden und dabei noch folgende Nach- 
weise beizubringen. 
Behufs der Zulassung zur Baumeister-Prüfung für Land= und Hoch-Bau 
. 1 unter 2, A) und beziehungsweise für Wege= und Wasser-Bau G. 1 
unter 2, B) ist der Nachweis zu führen: 
a) über die bestandene Prüfung als Bau-Kondukteur; 
b) eine zweijährige praktische Thätigkeit als Bau-Kondukteur in der ge- 
wählten Richtung unter unmittelbarer Leitung des Ober-Baudirektors oder un- 
ter Leitung eines oder mehrer geprüfter Baumeister; 
) über eine mindestens einjährige Studien-Zeit nach Ablegung der Bau- 
Kondukteur-Prüfung, wonach also die Banmeister-Prüfung, frühestens drei 
Jahre nach bestandener Bau-Kondukteur-Prüfung abgelegt werden kann. 
Behufs Zulassung zur Prüfung als Baumeister für Wege= und Wasser- 
Bau ist außerdem noch 
d) die gehörige Einübung und Bewährung in Feldmesser-Arbeiten nach- 
zuweisen. 
Von denjenigen, welche die Baumeister-Prüfung in beiden Fächern able- 
gen wollen, wird eine zusammen mindestens dreijährige praktische Thätigkeit als 
Bau-Kondukteur in beiden Fächern (siehe oben unter I, b) und mindestens 
einjährige Studien-Zeit nach Ablegung der Bau-Kondukteur-Prüfung (wie oben) 
gefordert. 
8. 5. 
Werden diese Nachweise (PS. 4) ausreichend befunden, so ertheilt die Prü- 
fungsbehörde dem Kandidaten eine Aufgabe zu einem ausgedehnteren Ent- 
wurfe der betreffenden Richtung, dessen Bearbeitung mit voller Muße und allen 
Hülfsmitteln erfolgt. 
□— 6. 
Nach Einreichung und Annahme dieser Probearbeit findet die Baumeister- 
Prüfung Statt. Dieselbe beginnt mit der Anfertigung einer Probcarbeit un- 
ter Klaufur, wozu eine Woche Zeit gewährt wird. Die darauf folgende münd- 
liche Prüfung soll eine umfassende gründliche Ausbildung in der betreffenden 
Richtung des Faches und hauptsächlich darthun, daß der Bau-Kondukteur sich
	        
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