Full text: Regierungs-Blatt für das Großherzogthum Sachsen-Weimar-Eisenach auf das Jahr 1853. (37)

Seitt des 
J n h alt. EI 
Blattes. 
  
Tanzen — öffentliches — während der Trauerzeit in Folge des Todes des 
Großherzogs Carl Friedrich, * Hoheit, verboten und Wirbeb 
dieses Verbbtssses 
Thüringische Eisenbahn. Siehe Eisenbahn und Expropria- 
tions-Kommissar. 
Tiefenort. Siehe Kataster-Führung. 
Todeserklärung verschollener Personen — gerichtliche — Nachtrag vom 
         
5. Juni 1853 zu dem Gesetze vom 1. März 13899 ...........- 161. 
Todesfeier zu Ehren der Verstorbenen soll an jedem letzten Sonntage m 
Kirchenjahre seierlich begangen werden ...................... 328. 
Trauer, anzulegende, in Folge des Ablebens des Großherzogs Carl diei 
Koͤnigliche Hoheit, und Wiederaufhebung derselben. . . .. .. .. .. .. . . . . . . .. 150. 304. 
U. 
Udestedt. Siehe Steuer-Receptur-Bezirke. 
Uebergangssteuer: . 
1) von Branntwein und Malz nach dem Königreiche Württemberg 11. 
2) von Bier nach dem Großherzogthume Hesseen .. ........ 35. 
Uebernahme-Reverse. Siehe Heimathscheine. 
Uneheliche Kinder. Nachtrag vom 6. Juni 1853 zu dem Gesetze vom 
13. April 1829 über die Verbindlichkeit zur Ernährung jenen 0 —164. 
V. 
Verbrecher — flächtige — Vertrag mit den vereinigten Seaaten von Nord- 
  
amerika wegen Auslieferung derselben 219—224. 
Vermessungen. Vorschriften bei deren Vornahme zum Behufe von Grund- 
stückezusammenlegungennnn ..................... 325—328. 
Verpflegung erkrankter hülfsbedürftiger Ausländerer.. ...... .. . . . .. ... 3asb. 
Verschollene Personen. Siehe Todeserklärung. 
Verstorbene. Anordnung eines Festtages zum Gedächtniß derselben an dem 
  
jedesmaligen letzten Sonntage im Kircheniahernrnrn . .... 326. 
Viehhandel, dessen gewerbmäßige Betreibung unterliegt einer zuvor erlangten 
Koncessioonon ........... .«.................. 133. 
  
Viehsalz. Beauftragung des Steueramtes Jena und der Steuer-Receptur 
Buttstädt mit Anweisungen zum Bezuge des Viehsalzes auf den Salinen Loui- 
senhall und Ober-Neufulg .. . 304. 
 
	        
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