Full text: Regierungs-Blatt für das Großherzogthum Sachsen-Weimar-Eisenach auf das Jahr 1853. (37)

Jnuhalt. 
Seite des 
Regierungs: 
Blatles. 
  
Viehverschneider — diesseits concessionirte — werden zur Ausübung ih- 
res Gewerbes bedingungsweise zugelassen: 
1) in dem Herzogthume Sachsen-Meiningen= Hildburghausen 
2) in den Grenzkreisen des Königreiches Preußen 
Volksschulwesen. Erläuterungen einiger Bestimmungen der Ausführungs- 
verordnung vom 2. Mai 1851 zu dem Gesetze über das Volksschulwesen vom 
1. Mai 18555500 . 
W. 
Wachedienst (Nacht= und Tag-Wachedienst); Vorschrift über dessen Fuͤhrung 
in den Gemeinden 
Watremez in Aachen, dessen Privilegium für die von ihm erfundene Vorrich- 
tung an Dampfkesseln zu Vermeidung des Explodirens 
Weida. Errichtung eines Rechnungsamtes daselbst, verbunden mit der Bezirks- 
Kataster-Führung von Weida und Münchenbernsdoffn 
Weida. Siehe Steuer-Lokal-Kommissionen. 
Weimar (Großherzogthum), dessen Beitritt zu dem Handels= und Joll-Ver- 
trage zwischen Oesterreich und Preußen vom 19. Februar 1803 . .. . .. 
Weimar. Die Abrundung des dasigen Steueramts -Bezirkes 
Weimar (Haupt= und Residenz-Stadt). 
Werths-Deklaration für das Gepäck der mit der Post Reisenden. 
darüber 
Witwen= und Waisen-Pensions-Austalt der bothollschen Schullehrer 
vom 21. April 1835; deren Vereinigung mit der allgemeinen Pensions-Anstalt 
für Witwen und Waisen verstorbener Schullehrer vom 1. Oktober 1841. 
Woll-Kämmmaschine. Das dem Kaufmann Löowenberg zu Berlin 
auf eine solche ertheilte Einführungs-Patntt 
Württemberg (Königreich). Ucebergangssteuer von Brannewein und Malz 
nach demselben. ..................... ... 
B. 
Zahlungsstellen. Siehe Kassestellen. 
zahn, Fabrikank zu Zerbst. Privilegium auf ein Pfannenstein-Auflösungemittel. 
zoll vom Eingange für Getreide, Hülsenfrüchte, Mehl= und sonstige Mühlen= 
Gesetz 
  
er## 
Die Errichtung einer Bank daselbst 4% 
  
55. 
56. 
210. 
29 — 32. 
93. 
33. 
225. 
330. 
273.303. 
348. 
33— 335. 
37—39. 
160. 
213. 
Fabrikate ist bis Ende September des Jahres 1854 aufgehoben 2067. 331. 
Zoll vom Reiß ist vom 10. November bis Ende des Jahres 1853 aufgehoben! 
344.
	        
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