Uegierungs-Blatt
für das
Großherzogthum
Sachsen- Weimar-Eisenach.
Nummer 1. 1. Weimar. 12. Jannar 1833.
Ministerial Bekanntmachung,
die zu Vereinfachung der Geschäfte bei den Einzelgerichten zu
gebrauchenden Formulare betreffend.
Das unterzeichnete Departement des Großherzoglichen Staats-Ministeriums
hatte zu Vereinfachung der Geschäfte für den Gebrauch der Behörden des
Großberzogtbumes mehre Formulare entwerfen und bestellen lassen, worüber
die unter dem 28. Juni 1850 (Reg. Blatt v. J. 1850 S. 580 fg.) erlassene
öffentliche Bekanntmachung das Nähere enthält.
Seitdem ist das Bedürfniß hervorgetreten, jene Formulare, soweit solche
die Einzelgerichte betreffen, theils einer Prüfung zu unterwerfen und die-
selben mit Rücksicht auf verschiedene dagegen gemachte Ausstellungen insoweit
abzuändern, daß ein möglichst allgemeiner Gebrauch davon gemacht werden
könne, theils noch einige andere Formulare, als die bisber ausgegebenen, zur
Erleichterung und Vereinfachung der Geschäfte einzuführen.
Nachdem die nöthigen Einleitungen hierzu getroffen worden und die dies-
fallsigen Arbeiten beendigt sind, wird, nachträglich zu der Bekanntmachung vom
28. Juni 1850, Folgendes verordnet:
J.
Die zum Gebrauche der Einzelgerichte bestimmten Geschäfts-Formulare
sind, nach Ausscheidung der gänzlich außer Anwendung gekommenen und neben
den von der Kanzlei des Großherzoglichen Appellations-Gerichts zu beziehenden
Geschäftsthätigkeits-Tabellen und den Akten-Tekturen, künftig folgende:
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