welchem die werthvollsten Immobilien gelegen sind, oder in dessen Bezirke die
Verwaltung Statt findet, die zuständige Behörde.
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s. 10.
Entsteht ein Zweifel über die Frage, welches Kreisgericht das zuständige
sey, so hat das Appellations-Gericht zu bestimmen, wo die Verhandlung der
Sache geschehen soll.
Urkundlich haben Wir diesen Gesetzesnachtrag höchsteigenhändig vollzogen
und mit Unserem Großherzoglichen Staatsinsiegel bedrucken lassen.
So geschehen und gegeben Weimar am 5. Juni 1853.
Carl Friedrich.
von Watzdorf. von Wydenbrugk. Thon.
Nachtrag
zu dem Gesetze vom 1. März 1839
über die gerichtliche Todeserklärung ver-
schollener Personen.
Wir Carl Friedrich,
von Gottes Gnaden Großherzog von Sachsen-Weimar=
Eisenach, Landgraf in Thuringen, Markgraf zu Meißen,
gefürsteter Graf zu Henneberg, Herr zu Blankenhapn,
Neustadt und Tautenburg
2c. 2c.
haben zur Herstellung mehrer Gleichheit in der Gesetzgebung der verschiedenen
Theile Unseres Großherzogthumes und der Gesetzgebung des letztern mit der
der benachbarten Länder unter Beirath und Zustimmung Unseres getreuen Landta-
ges folgende Nachträge zu dem höchsten Reskripte vom 15. Mai 1786 und
dem Gesetze vom 13. April 1829 über die Verbindlichkeit zur Ernährung un-
ehelicher Kinder zu erlassen Uns bewogen geseben und verordnen hiernach, wie
folgt:
8.
Der uneheliche Beischlaf, es mag R eine Schwängerung erfolgt seyn
oder nicht, begründet an und für sich niemals einen Anspruch auf Heirath