Full text: Regierungs-Blatt für das Großherzogthum Sachsen-Weimar-Eisenach auf das Jahr 1853. (37)

J. 
Ver tr 98 
zwischen Preußen, Sachsen-Weimar-Eisenach, Sachsen-Meiningen, 
Sachsen -Altenburg, Sachsen-Coburg-Gotha, Schwarzburg-Ru- 
dolstadt, Schwarzburg- Sondershausen, Reuß älterer und Reuß 
jüngerer Linie, 
die 
Fortdauer des Thüringischen Zoll- und Handels-Vereines 
betreffend. 
Seine Majestät, der König von Preußen, Seine Königliche Hoheit, der 
Großherzog von Sachsen-Weimar-Eisenach, Seine Hoheit, der Herzog von Sach, 
sen-Meiningen, Seine Hoheit, der Herzog von Sachsen-Altenburg, Seine Hoheit, 
der Herzog von Sachsen-Coburg-Gotha, Seine Durchlaucht, der Fürst von Schwarz= 
burg-Rudolstadt, Seine Durchlaucht, der Fürst von Schwarzburg-Sondershausen, 
Seine Durchlaucht, der Fürst von Reuß älterer Linie und Seine Durchlaucht, der 
Fürst von Reuß jüngerer Linie, gleichmäßig von dem Wunsche geleitet, die zwischen 
Ihren nachfolgend benannten Ländern und Landestheilen bestehende Verkehrs- 
freiheit und Zollgemeinschaft auch für die Zukunft sicher zu stellen, haben zu 
diesem Zwecke zu Bevollmächtigten ernanut: 
Seine Majestät, der König von Preußen: 
Allerhöchst Ihren General-Direktor der Steuern Johann Friedrich von Pom- 
mer Esche, 
Allerhöchst I.ren geheimen Legations-Rath Alexander Max Philipsborn, 
und 
Allerhöchst Ihren geheimen Regierungsrath Martin Friedrich Rudolph 
Delbrück; 
und 
Seine Königliche Hoheit, der Großherzog von Sachsen-Weimar-Eisenach, 
Seine Hoheit, der Herzog von Sachsen-Meiningen, 
Seine Hoheit, der Herzog von Sachsen-Altenburg, 
Seine Hoheit, der Herzog von Sachsen-Coburg-Gotha, 
Seine Durchlaucht, der Fürst von Schwarzburg-Rudolstadt, 
Seine Durchlaucht, der Fürst von Schwarzburg-Sondershausen, 
Seine Durchlaucht, der Fürst von Reuß älterer Linie, und 
Seine Durchlaucht, der Fürst von Reuß jüngerer Linie: 
den Großherzoglich Sächsischen geheimen Staatsrath Gustav Thon, 
  
  
 
	        
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