Full text: Regierungs-Blatt für das Großherzogthum Sachsen-Weimar-Eisenach auf das Jahr 1853. (37)

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II. 
Beertrag 
zewischen Preußen, Sachsen-Weimar-Eisenach, Sachsen-Meiningen, 
Sachsen-Altenburg, Sachsen-Coburg-Gotha, Schwarzburg-Rudol- 
stadt, Schwarzburg-Sondershausen, Reuß älterer und Reuß 
jüngerer Linie einerseits 
und 
Kurhessen andererseits, 
wegen 
des Beitrittes des Kurfürstenthumes Hessen hinsichtlich des Krei- 
ses Schmalkalden zu dem Vertrage der erstgenannten Staaten vom 
26. November 1852, die Fortdauer des Thüringischen 
Zoll= und Handels-Vereines 
betreffend. 
Die bei dem Thüringischen Zoll= und Handels-Vereine betheiligten Son- 
eraine, gleichmäßig geleitet von dem Wunsche, die Fortdauer dieses Vereines 
auch in Beziehung auf die darin begriffenen Kurhessischen Landestheile für die 
Zukunst sicher zu stellen, haben zu diesem Zwecke zu Bevollmächtigten ernannt: 
einerseits 
Seine Majestät, der König von Preußen: 
Allerhöchst Ihren General-Direktor der Steuern Johann Friedrich von 
Pommer Esche, 
Allerhöchst Ihren geheimen Legations-Rath Alerander Mar Philipsborn 
und 
Allerhöchst Ihren geheimen Regierungsrath Martin Friedrich Rudolph 
Delbrück; 
Seine Königliche Hoheit, der Großherzog von Sachsen-Weimar-Eisenach, 
Seine Hoheit, der Herzog von Sachsen-Meiningen, 
Seine Hoheit, der Herzog von Sachsen-Altenburg, 
Seine Hoheit, der Herzog von Sachsen-Coburg-Gotha, 
Seine Durchlaucht, der Fürst von Schwarzburg-Rudolstadt, 
Seine Durchlaucht, der Fürst ron Schwarzburg-Sondershausen, 
Seine Durchlaucht, der Fürst von Reuß älterer Linie und 
Seine Durchlaucht, der Fürst von Reuß jüngerer Linie: 
den Großherzoglich Sächsischen geheimen Staatsrath Gustav Thon; 
  
 
	        
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