Full text: Regierungs-Blatt für das Großherzogthum Sachsen-Weimar-Eisenach auf das Jahr 1853. (37)

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Seine Durchlaucht, der Fürst von Reuß jüngerer Linie: 
den Großherzoglich Sächsischen geheimen Staatsrath Thon, 
von welchen Bevollmächtigten, unter dem Vorbehalte der Ratifikation, folgender 
Vertrag abgeschlossen worden ist. 
Artikel 1. 
Der zwischen den kontrahirenden Theilen wegen Fortsetzung der Verträge 
vom 30. März und 11. Mai 1833 über die gleiche Besteuerung innerer Er- 
zeugnisse unterm 8. Mai 1841 abgeschlossene Vertrag bleibt vorläufig auf fer- 
nere zwölf Jahre, vom 1. Januar 1854 anfangend, also bis zum letzten De- 
zember 1865 in Kraft. 
Artikel 2. 
"„# Sofern der gegenwärtige Vertrag nicht vor dem 1. Juli 1864 von dem 
einen oder dem anderen der kontrahirenden Staaten aufgekündigt wird, so soll 
er auf weitere zwölf Jahre, und so fort von zwölf zu zwölf Jahren, als ver- 
längert angesehen werden. 
Derselbe soll alsbald zur Ratifikation der hohen kontrahirenden Theile vor- 
gelegt und die Auswechselung der Ratifikations-Urkunden spätestens binnen sechs 
Wochen in Berlin bewirkt werden. 
So geschehen Berlin am 4. April 1853. 
(gez.) von Pommer Csche. Philipsborn. Delbrück. 
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von Schimpff. Dunpsing. Thon. 
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