Full text: Regierungs-Blatt für das Großherzogthum Sachsen-Weimar-Eisenach auf das Jahr 1853. (37)

VIII. 
Vertr a 68 
zwischen Preußen, Sachsen, Hannover, Kurhessen, den außer Preu- 
ßen und Kurhessen bei dem Thüringischen Zoll- und Handels-Vereine 
betheiligten Staaten, Braunschweig und Oldenburg, 
die gleiche Besteuerung von Wein und Taback, 
lsowie. 
den gegenseitig freien Verkehr mit diesen Artikeln und die Gemein- 
schaftlichkeit der Uebergangsabgaben von denselben 
betreffend. - 
SeineMajeftät,derKönigvonPreußen,SeineMajestät,derKönigvou 
Sachsen, Seine Majestät, der König von Hannover, Seine Königliche Hoheit, 
der Kurfürst von Hessen, die außer Seiner Majestät, dem Könige von Preußen 
und Seiner Königlichen Hoheit, dem Kurfürsten von Hessen bei dem Thüringi— 
schen Zoll- und Handels-Vereine betheiligten Souveraine, Seine Hoheit, der 
Herzog von Braunschweig und Lüneburg und Seine Königliche Hoheit, der 
Großherzog von Oldenburg, von dem Wunsche geleitet, durch Herstellung eines 
gegenseitig freien Verkehrs mit Wein und Taback zwischen Ihren Landen zur 
Erreichung des im Artikel 11 des Vertrages wegen Fortdauer und Erweiterung 
des Zollvereines von Ihnen anerkannten Zieles beizutragen, haben Unterhand- 
lungen eröffnen lassen und zu Bevollmächtigten ernannt: 
Seine Majestät, der König von Preußen: 
Allerhöchst Ihren General-Direktor der Steuern Johann Friedrich von 
Pommer Esche, 
Aleröchst Ihren geheimen Legations-Rath Alerander Max Philipsborn 
alswbch Ihren geheimen Regierungsratb Martin Friedrich Rudolpb 
Delbrück; 
Seine Majestät, der König von Sachsen: 
Allerhöchst Ihren Zoll= und Steuer-Direktor Bruno von Schimpff; 
Seine Majestät, der König von Hannover: 
Allerhöchst Ihren General-Direktor der indirekten Steuern und Zölle 
D. Otto Klenze; 
Seine Königliche Hoheit, der Kurfürst von Hessen: 
Höchst Ihren geheimen Ober-Finanz-Rath Wilhelm Duysing; 
die außer Seiner Majestät, dem Könige von Preußen und Seiner Königlichen 
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