Full text: Regierungs-Blatt für das Großherzogthum Sachsen-Weimar-Eisenach auf das Jahr 1853. (37)

Uegierungs-Blatt 
Großherzogihum 
Sachsen-Weimar-Eisenach. 
Nummer 27. Weimar. 17. August 1853. 
Ministerial-Bekanntmachungen. 
I. Auf dem Grunde höchster Genehmigung ist dem Raths-Apotheker Dr. 
Robert Schulze und dem Fabrikanten August Zahn, zu Zerbst im Fürsten- 
thume Anhalt-Dessau, auf deren dießfallsiges Nachsuchen und in Folge der 
hierauf Statt gefundenen Erörterungen bezüglich chemischen Untersuchungen, auf 
ein von ihnen bereitetes, bei dem unterzeichneten Staats-Ministerium durch Be- 
schreibung näher nachgewiesenes Pfannenstein-Auflösungsmittel ein Privilegium 
auf fünf hinter einander folgende Jahre, vom heutigen Tage an gerechnet, mit 
der Wirkung, daß niemand ohne vorher erlangte Zustimmung des Privilegien- 
Inhabers dieses Mittel zu benutzen berechtigt ist, ohne daß aber jemand in der 
Benutzung bekannter Mittel behindert werden soll, für den Umfang des Groß- 
herzogthumes Sachsen-Weimar-Eisenach ertheilt worden, jedoch nur unter der 
Voraussetzung, daß das Privilegium dann als erloschen zu betrachten seyn würde, 
wenn die bleibende Ausführung und Anwendung der Entdeckung im Großher- 
zogthume nicht binnen Jahresfrist nachgewiesen seyn wird. 
Auch ist bei Bewilligung des Privilegiums die Neuheit und Eigenthümlich 
keit der Entdeckung im Sinne der laut der Bekanntmachung vom 3. März 
1843 (Regierungs-Blatt vom Jahre 1843 S. 13, 14, 15) in den Zollver- 
eins-Staaten bei Ertheilung von Erfindungs-Patenten und Privilegien zu beobach- 
tenden Grundsätze ausdrücklich vorausgesetzt worden. 
Nachdem die dießfallsige Urkunde unter dem heutigen Tage ausgefertigt 
worden ist, wird solches hierdurch zur öffentlichen Kenntniß gebracht. 
Weimar am 18. Juli 1853. 
Erstes Departement des Großherzoglich Sächfischen 
Staats-Ministeriums, Abtheilung B. 
v. Watzdorf. 
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